Vollzug der Baugesetze; Antrag auf Baugenehmigung zum Anbau eines Balkones auf der Fl.Nr. 1099/4 der Gemarkung Hausham, Miesbacher Straße 16 Antragsteller: Er Cesur, Miesbacher Straße 16, 83734 Hausham


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 30.09.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 30.09.2015 ö beschließend 2.2

Sachverhalt

Herr Er Cesur beantragt die Errichtung eines Balkones an der Traufseite im Süden des Gebäudes. Die Breite des Balkons wird mit 2,58 m beantragt. Die gesamte Auskragung des Balkons beträgt jedoch 3,08 m, um die noch zu errichtende verzinkte Metalltreppe geringfügig zu überdachen.

Der Balkon wird über den bereits bestehenden Wintergarten errichtet. Jedoch wird das leicht geneigte Dach des Wintergartens durch die auskragende Stahlbetonplatte, die zugleich als Dach des Wintergartens dient, ersetzt. Das Balkongeländer soll jedoch in Metall ausgeführt werden.

Das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich (§ 34 Baugesetzbuch). Planungsrechtliche Bedenken bestehen nicht.

Nach der örtlichen Gestaltungssatzung der Gemeinde Hausham müssen nach § 2 Nr. 7 Vordächer über die Balkone und nach § 2 Abs. 9 Balkongeländer in Holz ausgeführt werden.

In diesem Fall wird das Dach des Wintergartens als Balkonplatte genutzt, wobei diese Stahlbetonplatte etwa 1,20 m über das Vordach herauskragt. Bei Heranziehung des Quergiebels ist eine Auskragung von etwa 0,50 m beantragt. Außerdem soll das Balkongeländer in Metall ausgeführt werden.

Begründung des Antragstellers:
Das Geländer des Balkons soll in Metall ausgeführt werden, wodurch eine erhöhte Standsicherheit aufgrund jahrelanger Witterungseinflüsse ist. Außerdem wird das Geländer der beantragten Treppe in Metall ausgeführt, weshalb aus optischen Gründen ein Metallgeländer optisch ansprechender erscheint. Des Weiteren entsteht der über dem bereits bestehenden Wintergarten auf der Rückseite des Hauses, wodurch das Gesamterscheinungsbild für die Gemeinde Hausham nicht beeinträchtigt wird.
Nach Ansicht der Verwaltung könnten von der örtlichen Gestaltungssatzung die erforderlichen Abweichungen (§ 2 Nr. 7 und 9) erteilt werden.

Beschlussvorschlag

1.)
Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Hausham erteilt das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB nach Maßgabe der vorliegenden Pläne in der Fassung vom 27.07.2015.


Abstimmung _____ : _____


2.)
Die erforderliche Abweichung von der Gestaltungssatzung der Gemeinde Hausham (§2 Nr. 7 Vordächer) wird erteilt.

Abstimmung _____ : _____


3.)
Die erforderliche Abweichung von der Gestaltungssatzung der Gemeinde Hausham
(§ 2 Nr. 9 Balkongeländer) wird erteilt.


Abstimmung _____ : _____

Beschluss 1

1.)
Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Hausham ermächtigt den 1. Bürgermeister das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zu erteilen, sofern das Balkongeländer in Holzoptik errichtet wird. Möglicherweise wäre auch eine optisch gemischte Konstruktion (Holz/Metall) denkbar.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Beschluss 2

2.)
Die erforderliche Abweichung von der Gestaltungssatzung der Gemeinde Hausham (§2 Nr. 7 Vordächer) wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.12.2015 12:01 Uhr