Bauantrag zum Abbruch und Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage und Carport;
Grundstück: Flur-Nr. 1170/35, Gemarkung Hausham, Gartenstraße 8
Bauherr: Gräbner Christine und Harald
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 10.12.2015
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das Ehepaar Gräbner möchte das auf dem Grundstück vorhandene Gebäude (Gartenstraße 8/8a) abreißen und an gleicher Stelle durch einen Neubau mit den gleichen Maßen ersetzen (Grundfläche 7,115 m x 15,99 m, Wandhöhe 4,48 m, Satteldach, Dachneigung 24°, Erdgeschoss + Dachgeschoss). An das Wohngebäude angebaut werden eine Garage mit den Maßen 3,40 m x 9,00 m, Wandhöhe 2,99 m, Pultdach, Dachneigung 10° sowie ein Carport mit den Maßen 3,00 m x 5,84 m, Wandhöhe 2,76 m, Pultdach, Dachneigung 10°.
Das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB in einem „Allgemeinen Wohngebiet“. Überwiegend sind im gesamten Bereich der Gartenstraße die überbauten Grundstücksflächen im Verhältnis zur Grundstücksgröße relativ groß.
Bauplanungsrechtliche Bedenken bestehen nicht.
Die Garage sowie der Carport stellen eine Grenzbebauung i.S.v. Art. 6 Abs. 9 BayBO dar und sind ohne eigene Abstandsflächen zulässig.
Beschlussvorschlag
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach Maßgabe der vorliegenden Pläne.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach Maßgabe der vorliegenden Pläne.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
Datenstand vom 26.07.2017 07:35 Uhr