Verabschiedung der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2016


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 09.06.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 09.06.2016 ö 3

Sachverhalt

In der Hauptverwaltungsausschusssitzung am 12. Mai  2016 wurde der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans für 2016 ausführlich besprochen.
Der Hauptverwaltungsausschuss empfiehlt dem Gemeinderat die Beschlussfassung entsprechend des Haushaltsentwurfs.

Beschlussvorschlag

Haushaltssatzung


Haushaltssatzung der Gemeinde Hausham - Landkreis Miesbach

für das Haushaltsjahr   2016
Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde folgende Haushaltssatzung:
       
§  1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit           17.888.400  EUR          
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit               5.540.300  EUR            

§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt wird auf     2.345.000   EUR        festgesetzt.

§  3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§  4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt
festgesetzt
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe - A                280 v.H.
  1. für die Grundstücke - B                                                  310 v.H.

  1. Gewerbesteuer                                                                               380 v.H.

§  5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan  wird auf           1.800.000   EUR         festgesetzt.


§  6
Der als Anlage beigefügte Stellenplan wird anerkannt und genehmigt.

§  7
Die Haushaltssatzung tritt mit dem  1. Januar 2016 in Kraft.

Beschluss

Haushaltssatzung


Haushaltssatzung der Gemeinde Hausham - Landkreis Miesbach

für das Haushaltsjahr   2016
Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde folgende Haushaltssatzung:
       
§  1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2016 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit           17.888.400  EUR          
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit               5.540.300  EUR            

§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt wird auf     2.345.000   EUR        festgesetzt.

§  3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§  4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt
festgesetzt
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe - A                280 v.H.
  1. für die Grundstücke - B                                                  310 v.H.

  1. Gewerbesteuer                                                                               380 v.H.

§  5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan  wird auf           1.800.000   EUR         festgesetzt.


§  6
Der Stellenplan wird anerkannt und genehmigt.

§  7
Die Haushaltssatzung tritt mit dem  1. Januar 2016 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.07.2016 10:37 Uhr