Positionspapier zur Weiterentwicklung der "Einzelbetrieblichen Investitionsförderung in Bayern"


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 04.07.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 04.07.2016 ö beschließend 6

Sachverhalt

Die Anbindehaltung von Milchkühen steht zunehmend im Fokus der öffentlichen
und politischen Diskussion. So lassen kritische Verbrauchernachfragen bei den Molkereien befürchten, dass diese Haltungsform – unabhängig von politischen Festlegungen – bereits in absehbarer Zeit gesellschaftlich nicht mehr darstellbar ist.

Die Anbindehaltung findet sich in Bayern schwerpunktmäßig in den kleinstrukturierten Milchviehbetrieben im Alpenvorland bzw. im Berggebiet. Dort erbringen gerade diese Betriebe mit dem Erhalt und der Pflege einer einzigartigen Kulturlandschaft vielfältige und unverzichtbare Gemeinwohlleistungen. Damit legen sie auch die Grundlage für den Tourismus in diesen Regionen. Zudem stehen diese Betriebe für Wertschöpfung im vor- und nachgelagerten Bereich sowie für die soziale Stabilität in den Dörfern. Eine Aufgabe der Milchviehhaltung wäre mit entsprechenden negativen Auswirkungen für den gesamten ländlichen Raum in Südbayern verbunden.

Vor diesem Hintergrund ist es notwendig, dass bei der laufenden Neuausrichtung des Einzelbetrieblichen Investitionsförderprogramms (EIF) die Umstellung von Anbindehaltung auf Laufstallhaltung im Förderrahmen sowie bei den Auswahlkriterien eine besondere Berücksichtigung findet. Nur so kann ein Strukturbruch verhindert und die von der Gesellschaft besonders wertgeschätzte kleinstrukturierte Milchviehhaltung gerade auch in landschaftlich sensiblen Gebieten gesichert werden.

Beschlussvorschlag

Die Gemeinde Hausham fordert die Bayerische Staatsregierung und den Bayrischen Landtag deshalb auf, folgende Punkte bei der Neuausrichtung des EIF zu berücksichtigen:

?        Die Anträge zur Umstellung von Anbinde- auf Laufstallhaltung bei Rindern sind vorrangig zu bedienen. Das heißt, eine Anpassung der Auswahlkriterien bzw. die Gewichtung bei der Punktevergabe muss deutlich zugunsten der Umsteller von Anbinde- auf Laufstallhaltung erfolgen.

?        Die Grünlandbewirtschaftung kann nur mit Tierhaltung gewährleistet werden. Die Auswahlkriterien sollen dahingehend deutlich verbessert werden, dass Betriebe die im Grünlandbereich keine Alternative zur Tierhaltung haben und von Anbinde- auf Laufstallhaltung umstellen wollen vorrangig berücksichtigt werden

?        Das Betriebsmerkmal „klein“ darf in der Systematik der AFP-Antragstellung nicht zum Ausschlusskriterium werden! Es ist vorrangig die Finanzierbarkeit der Investitionsmaßnahme zu prüfen. Zudem sind die betriebliche Gesamtsituation sowie der Beitrag zur Aufrechterhaltung der flächendeckenden Landbewirtschaftung und damit zum Gemeinwohl in die Bewertung mit einzubeziehen.

?        Die Baukosten je Tierplatz sind bei Umstellung von kleineren Milchbeständen auf Laufstallhaltung sehr hoch (keine Kostendegression). Diesem Umstand ist bei den Förderkonditionen wie folgt Rechnung zu tragen:

   -   Investitionssumme bis 200.000,-- €:  Fördersatz 50 %
   -   Investitionssumme bis 400.000,-- €:  Fördersatz 40 %
   -   Fördersumme gedeckelt bei 160.000,-- € je Vorhaben.

?        Die Förderung einer Umstellung von Anbinde- auf Laufstallhaltung darf finanziell nicht zu Lasten anderer Programme (KULAP, AGZ) erfolgen. Nur mit zusätzlichen Geldern können die anstehenden Aufgaben und Herausforderungen in einem angemessenen Zeitraum bewältigt und die bäuerlichen Strukturen erhalten werden.

Beschluss

Die Gemeinde Hausham fordert die Bayerische Staatsregierung und den Bayrischen Landtag deshalb auf, folgende Punkte bei der Neuausrichtung des EIF zu berücksichtigen:

?        Die Anträge zur Umstellung von Anbinde- auf Laufstallhaltung bei Rindern sind vorrangig zu bedienen. Das heißt, eine Anpassung der Auswahlkriterien bzw. die Gewichtung bei der Punktevergabe muss deutlich zugunsten der Umsteller von Anbinde- auf Laufstallhaltung erfolgen.

?        Die Grünlandbewirtschaftung kann nur mit Tierhaltung gewährleistet werden. Die Auswahlkriterien sollen dahingehend deutlich verbessert werden, dass Betriebe die im Grünlandbereich keine Alternative zur Tierhaltung haben und von Anbinde- auf Laufstallhaltung umstellen wollen vorrangig berücksichtigt werden

?        Das Betriebsmerkmal „klein“ darf in der Systematik der AFP-Antragstellung nicht zum Ausschlusskriterium werden! Es ist vorrangig die Finanzierbarkeit der Investitionsmaßnahme zu prüfen. Zudem sind die betriebliche Gesamtsituation sowie der Beitrag zur Aufrechterhaltung der flächendeckenden Landbewirtschaftung und damit zum Gemeinwohl in die Bewertung mit einzubeziehen.

?        Die Baukosten je Tierplatz sind bei Umstellung von kleineren Milchbeständen auf Laufstallhaltung sehr hoch (keine Kostendegression). Diesem Umstand ist bei den Förderkonditionen wie folgt Rechnung zu tragen:

   -   Investitionssumme bis 200.000,-- €:  Fördersatz 50 %
   -   Investitionssumme bis 400.000,-- €:  Fördersatz 40 %
   -   Fördersumme gedeckelt bei 160.000,-- € je Vorhaben.

?        Die Förderung einer Umstellung von Anbinde- auf Laufstallhaltung darf finanziell nicht zu Lasten anderer Programme (KULAP, AGZ) erfolgen. Nur mit zusätzlichen Geldern können die anstehenden Aufgaben und Herausforderungen in einem angemessenen Zeitraum bewältigt und die bäuerlichen Strukturen erhalten werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.11.2016 17:54 Uhr