Einbeziehungs- und Klarstellungssatzung "An der Rainer Straße"; Billigungs- und Auslegungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 14.11.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.11.2016 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 21.01.2016 beschlossen, für die Grundstücke Flur-Nrn. 786/14 und 786/15, Gemarkung Hausham, an der Rainer Straße die Einbeziehungs- und Klarstellungssatzung „An der Rainer Straße“ zu erlassen.
Da die Grundstücke im Außenbereich liegen und landwirtschaftlich genutzt werden, müssen zuerst durch den Erlass einer Einbeziehungs- und Klarstellungssatzung die Grenzen zwischen Innen- und Außenbereich neu festgelegt werden und die bisherigen Außenbereichsgrundstücke dem Innenbereich zugeordnet werden. Durch die Regelungen in der Satzung soll eine geordnete und der Umgebung angepasste Bebauung des Plangebietes durch die Eigentümer ermöglicht werden.

Der in der Sitzung am 21.01.2016 vorgestellte Planentwurf musste von den Antragstellern auf Anraten des Landratsamtes Miesbach überarbeitet werden, ein Umweltbericht war zu erstellen und Regelungen über geeignete Ausgleichsflächen und Ausgleichsmaßnahmen waren zu erarbeiten.

Der Bauausschuss hat sich in seiner Sitzung am 20.09.2016 mit der Anordnung der Gebäude befasst.
Ein Planentwurf mit Begründung und Umweltbericht liegt nunmehr vor.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat billigt den vorliegenden Entwurf der Einbeziehungs- und Klarstellungssatzung „An der Rainer Straße“ in der Fassung vom 26.09.2016. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des Auslegungsverfahrens beauftragt.

Beschluss

Der Gemeinderat billigt den vorliegenden Entwurf der Einbeziehungs- und Klarstellungssatzung „An der Rainer Straße“ in der Fassung vom 26.09.2016. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des Auslegungsverfahrens beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.01.2017 10:50 Uhr