Bauantrag zur Erweiterung des landwirtschaftlichen Gebäudes (Tenne und Hackschnitzelbunker) in Hausham, Althaushamer Straße 14, auf Fl.Nr. 1316 der Gemarkung Hausham
Nochmalige Behandlung aufgrund geänderter Planunterlagen und Situierung
Antragsteller: Maximilian Schmotz
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 24.02.2016
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Auf den öffentlichen Beschluss des Gemeinderates vom 30.07.2015 wird verwiesen.
Der Antragsteller beabsichtigt, die bereits bestehende Auffahrt in das landwirtschaftliche Gebäude durch die Erweiterung des Gebäudes zu ersetzen. Diese Erweiterung wird benötigt für die Verlängerung der teils vorhandenen Krananlage über die bestehenden Siloanlagen und als Hackschnitzelbunker für die neu zu errichtende Heizung.
Das Anwesen des Antragstellers liegt in einem Dorfgebiet nach § 5 der BauNVO. Dorfgebiete dienen u.a. der Unterbringung der Wirtschaftsstellen land- und forstwirtschaftlicher Betriebe. Auf die Belange der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe einschließlich ihrer Entwicklungsmöglichkeiten ist vorrangig Rücksicht zu nehmen.
Entgegen dem damaligen Beschluss soll die Erweiterung jetzt abgeschrägt in Flucht des gewidmeten öffentlichen Feld- und Waldweges errichtet werden. Eine Verlegung des Weges ist nicht mehr nötig. Ansonsten sind keine Veränderungen zum damaligen Antrag auf Baugenehmigung ersichtlich.
Lediglich das Vordach soll geradlinig fortgeführt werden, um eine optische Gleichheit zu erreichen, wodurch dieses im Bereich der neu beantragten Tenne auf den gemeindlichen Feldweg zu Tragen kommt. Dies ist aber nach Ansicht der Verwaltung unproblematisch, da die Durchfahrtshöhe, wie bereits vorhanden, immer noch gewahrt bleibt.
Abstandsflächen kommen teils zum Tragen auf der gemeindlichen Wegefläche sowie auf dem Grundstück des Nachbarn Gasteigers. Eine Abstandsflächenübernahme von Seiten der Gemeinde Hausham sowie des Nachbarn Gasteiger ist erforderlich. Der angrenzende Nachbar Gasteiger hat bereits durch Unterschrift der Abstandsflächenübernahme zugestimmt.
Beschlussvorschlag
Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Hausham beschließt, dem Antrag auf Baugenehmigung in der vorgelegten Fassung vom 15.02.2016 zuzustimmen und das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zu erteilen.
Die erforderliche Abstandsflächenübernahme der Gemeinde Hausham wird ebenfalls erteilt.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Hausham beschließt, dem Antrag auf Baugenehmigung in der vorgelegten Fassung vom 15.02.2016 zuzustimmen und das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB zu erteilen.
Die erforderliche Abstandsflächenübernahme der Gemeinde Hausham wird ebenfalls erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
Datenstand vom 09.11.2016 14:13 Uhr