Anbau eines Wintergartens am bestehenden Wohnhaus auf dem Grundstück Fl. Nr. 1353/19, Haldensiedlung 4 Bauherr: Hart Bernhard


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 20.04.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 20.04.2016 ö beschließend 3

Sachverhalt

Herr Hart beantragt die Errichtung eines Wintergartens an der Giebelseite
(Maße 4,70 m x 2,50 m, Dachneigung 10°) auf seinem Grundstück Fl. Nr. 1353/19, Haldensiedlung 4.

Das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich (§ 34 Baugesetzbuch).
Planungsrechtliche Bedenken bestehen nicht.

Nach § 2 Abs. 10 der Gestaltungssatzung sind Wintergärten auf der Traufseite und nur im Erdgeschoss zulässig.

Durch die Errichtung des Wintergartens an der Giebelseite ist eine Abweichung von der Gestaltungssatzung nötig, für eine Abweichung muss ein sachlicher Grund vorhanden sein. Liegt dieser nicht vor, kann der Abweichung nicht zugestimmt werden. 

Die Giebelseite wird wie folgt begründet:
Aufgrund der Ausrichtung und des Grundrisses des Hauses ist nur eine Errichtung im Süden auf der Giebelseite möglich.

Beschlussvorschlag

1. Der Bauausschuss stimmt der erforderlichen Abweichung von der Gestaltungssatzung für die Errichtung des Wintergartens auf der Giebelseite zu.
                                                               Abstimmung: _____:_____


2. Der Bauausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach Maßgabe der vorliegenden
Pläne.
Abstimmung: _____:_____

Beschluss 1

1. Der Bauausschuss stimmt der erforderlichen Abweichung von der Gestaltungssatzung für die Errichtung des Wintergartens auf der Giebelseite zu.                

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Beschluss 2

2. Der Bauausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach Maßgabe der vorliegenden
Pläne.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.07.2016 10:26 Uhr