Bebauungsplan Nr. 7 "Tiefenbach-Holz"; Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Doppelhauses, Grundstück Flur-Nr. 1156/2, Gemarkung Hausham, Rathausstraße 33 Antragsteller: Bremora Stefanie und Andreas


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 06.07.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 06.07.2016 ö beschließend 8

Sachverhalt

Die Antragsteller Stefanie und Andreas Bremora planen, auf dem Grundstück Flur-Nr. 1156/2 ein Doppelhaus zu errichten.
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 7 „Tiefenbach-Holz“. Ein Baufenster für eine Bebauung ist bisher nicht vorgesehen.
Das Grundstück hat eine Größe von 1824 m². Bebaut ist es bisher mit einem denkmal-geschützten Bauernhof mit den Maßen 16,90 m x 13,20 m. Das zusätzliche Doppelhaus ist geplant mit einer Größe von ca. 13,26 m x 11,50 m, der Abstand zwischen den beiden Gebäuden beträgt ca. 11 m.
Der Bebauungsplan Nr. 7 schreibt eine zulässige GRZ zwischen 0,11 und 0,44 vor. Die GRZ des Bauernhofes liegt bei 0,12, die GRZ beider Gebäude liegt bei 0,21.
Eine zusätzliche Bebauung des Grundstückes mit einem Doppelhaus ist somit möglich.

Um eine Bebauung zu realisieren, ist der Bebauungsplan Nr. 7 „Tiefenbach-Holz“ zu ändern.

Beschlussvorschlag

Der Bauausschuss steht dem geplanten Bauvorhaben der Antragsteller positiv gegenüber.
Der Bauausschuss beschließt, den Bebauungsplan Nr. 7 „Tiefenbach-Holz“ zu ändern. Die Planungskosten sind von den Antragstellern zu tragen.

Beschluss

Der Bauausschuss steht dem geplanten Bauvorhaben der Antragsteller grundsätzlich positiv gegenüber.
Der Bauausschuss beschließt, den Bebauungsplan Nr. 7 „Tiefenbach-Holz“ zu ändern. Die Planungskosten sind von den Antragstellern zu tragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.11.2016 14:12 Uhr