Bebauungsplan Nr. 25 "Eckart";
Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 06.07.2016
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Zu diesem Tagesordnungspunkt erfolgte keine ordnungsgemäße Ladung. Da alle Ausschussmitglieder anwesend sind, beantragt der Bürgermeister, diesen Tagesordnungspunkt in der Sitzung zu behandeln. Die Ausschussmitglieder stimmen dem Antrag einstimmig zu.
Der Bauausschuss hat in der Sitzung vom 20.04.2016 beschlossen, den Bebauungsplan auf Wunsch des Grundstückseigentümers Herrn Josef Eham zu ändern. Die Änderung ist nötig, um dem Antragsteller die technische Ertüchtigung des Lackierbereichs und die Erneuerung der Heizungsanlage zu ermöglichen. Hierzu werden die Baugrenzen im Westen auf einer Länge von ca. 61 m um 7,30 m und im Süden um ca. 12 m erweitert. Die zur Erweiterung vorgesehenen Flächen befinden sich auf den bereits versiegelten Flächen der bestehenden Umfahrt.
Der westliche Anbau wird im nördlichen Bereich auf einer Fläche von ca. 160 m² erdgeschossig mit einer Dachterrasse im OG an das Hauptgebäude angebaut und schließt im südlichen Bereich mit einer Fläche von ca. 140 m² zweigeschossig mit abgeschlepptem Satteldach an das Hauptgebäude an.
Der für die Hackschnitzelheizung benötigte Hackschnitzelbunker und der Heizungsraum werden im Süden erdgeschossig an das Bestandsgebäude angebaut und sind aufgrund des Gelände-verlaufs unterirdisch und überfahrbar.
Beschlussvorschlag
Der Bauausschuss billigt den vorliegenden Entwurf der 12. Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 25 „Eckart“ mit Begründung in der Fassung vom 04.07.2016. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des Auslegungsverfahrens beauftragt. Die Änderung wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB durchgeführt.
Beschluss
Der Bauausschuss billigt den vorliegenden Entwurf der 12. Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 25 „Eckart“ mit Begründung in der Fassung vom 04.07.2016. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des Auslegungsverfahrens beauftragt. Die Änderung wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB durchgeführt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
Datenstand vom 09.11.2016 14:12 Uhr