Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung einer Werbeanlage auf der Fl.Nr. 1103/16 der Gemarkung Hausham (Grünstreifen Nähe Norma Lebensmittelmarkt) Antragsteller: Sixtus Werke Schliersee GmbH, Hausham


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 02.11.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 02.11.2016 ö beschließend 6

Sachverhalt

Die Firma Sixtus Werke Schliersee GmbH beabsichtigt, auf dem Grundstück der Gemeinde Hausham, Flur-Nr. 1103/16, an der Industriestraße auf dem Grünstreifen auf Höhe des Norma Lebensmittelmarktes eine freistehende Werbetafel zu errichten.
Die Werbeanlage besteht aus einer Stahlrohrunterkonstruktion mit beidseitig jeweils 2 Stahlseilabspannungen mit einer Breite von 3,10 m und einer Gesamthöhe von 2,10 m. Die Gewebefolienbespannung mit farbigem Aufdruck im Holzrahmen hat die Maße 3,10 m x 1,70 m.
Damit handelt es sich um eine genehmigungspflichtige Werbeanlage.

Eine Werbetafel für einen Gewerbebetrieb, deren Standort außerhalb des Grundstücks der Stätte der Leistung liegt, stellt eine Anlage für Fremdwerbung dar und ist damit als eigenständige gewerbliche Hauptnutzung zu betrachten. Die planungsrechtliche Zulässigkeit ist deshalb hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung wie die eines selbständigen Gewerbebetriebes in dem jeweiligen Baugebiet zu beurteilen.

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 23 „Industriestraße“ im Sondergebiet Einkaufszentrum. Der Bebauungsplan trifft keine Festsetzungen hinsichtlich Werbeanlagen. In einem Sondergebiet für Handel (Einkaufszentrum) ist eine Werbeanlage für Wirtschaftswerbung zulässig.

Nach § 3 Abs. 2 der Satzung über die Genehmigung und Gestaltung von Werbeanlagen der Gemeinde Hausham ist eine Werbeanlage, die nicht an der Stätte der Leistung ist, unzulässig.
Da der Sixtus Shop nicht unmittelbar an einer der Hauptdurchfahrtsstraßen von Hausham liegt
ist es für die Firma Sixtus, deren Produkte überregional vertrieben werden, unabdingbar, durch geeignete Werbung und Wegweiser vor allem für auswärtige Kaufinteressenten auf den Verkaufsladen hinzuweisen.

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag 1

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, eine Befreiung von § 3 Abs. 2 Nr. 1 der Satzung über die Genehmigung und Gestaltung von Werbeanlagen der Gemeinde Hausham zu erteilen.

       Abstimmung ____:____
Beschlussvorschlag 2

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Unterlagen.

       Abstimmung ____:____

Diskussionsverlauf

Die Entscheidung wird zurückgestellt.
Der Bauausschuss beauftragt die Verwaltung, zuerst mit den Gewerbetreibenden in der Industriestraße, vor allem in Richtung Förderturm, Rücksprache zu halten, ob eine Sammelwerbeanlage gewünscht wird. Nach erfolgter Nachfrage wird der Bauwerber zu einem Gespräch eingeladen.

Beschluss

Beschlussvorschlag 1

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, eine Befreiung von § 3 Abs. 2 Nr. 1 der Satzung über die Genehmigung und Gestaltung von Werbeanlagen der Gemeinde Hausham zu erteilen.

       Abstimmung ____:____
Beschlussvorschlag 2

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Unterlagen.

       Abstimmung ____:____

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.01.2017 10:44 Uhr