Bebauungsplan Nr. 18 "Gschwendt"; Bauantrag zur Errichtung einer Doppelgarage mit einem aufgesetzten Hobbyraum Grundstück: Flur-Nr. 833/0, Gemarkung Hausham, Oberboden 8 b Aufstellungs- / Änderungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 04.04.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 04.04.2017 ö beschließend 6

Sachverhalt

Das Ehepaar Wolf, Waidhauser Str. 37, 92693 Eslam, möchte auf seinem Grundstück in Hausham, Oberboden 8 b ein Nebengebäude für sein Wohnhaus errichten.

Geplant ist ein zweistöckiges Gebäude mit einer gemauerten Doppelgarage im Erdgeschoss
und einem als Hobbyraum mit Terrasse genutzten Obergeschoss in Holzständerbauweise,
komplett mit Holzschalung versehen.
Die Doppelgarage hat die Maße 10,25 m x 7,60 m, das Obergeschoss 8,4 m x 5,40 m. Insgesamt hat das Gebäude eine Wandhöhe von 5,71 m mit einem Satteldach mit einer Dachneigung von 20°.

Wegen der bestehenden Hangneigung kann das Obergeschoss hangseitig ebenerdig betreten
werden. Es wirkt von der Hangseite gesehen nur eingeschossig, talseitig jedoch zweigeschossig.

Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 18 „Gschwendt“ in einem
Reinen Wohngebiet (WR).

Die geplante Gestaltung fügt sich in die vorhandene Bebauung und Baugestaltung ein, da die
meisten Gebäude zu Zeiten der vorherigen Gebietsart „Sondergebiet für das Wiederaufstellen denkmalgeschützter Bauernhäuser“ errichtet wurden.

Zur Verwirklichung des Vorhabens ist eine Änderung des Bebauungsplans erforderlich und ein
entsprechendes Baufenster für das Nebengebäude aufzunehmen. Nach der Festsetzung
Nr. 2.2 des Bebauungsplanes ist bei Nebengebäuden nur ein Vollgeschoss zulässig.
Da das Nebengebäude zwei Vollgeschosse hat, wäre eine zusätzliche Festsetzung für diese
zwei Vollgeschosse aufzunehmen.

Die Planungskosten sind vom Bauherrn zu übernehmen.

Beschlussvorschlag

Der Bauausschuss beschließt, den Bebauungsplans Nr. 18 „Gschwendt“ zu ändern, um den
Bau des geplanten Nebengebäudes zu ermöglichen. Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren für diese 12. Änderung durchzuführen. Mit der Ausarbeitung eines Planentwurfs soll das Planungsbüro Franz Holzer, Rauheckstr. 25, Schliersee beauftragt werden. Die Planungskosten sind vom Bauherrn zu übernehmen.

Beschluss

Der Bauausschuss beschließt, den Bebauungsplans Nr. 18 „Gschwendt“ zu ändern, um den
Bau des geplanten Nebengebäudes zu ermöglichen. Die Verwaltung wird beauftragt, das Verfahren für diese 12. Änderung durchzuführen. Mit der Ausarbeitung eines Planentwurfs soll das Planungsbüro Franz Holzer, Rauheckstr. 25, Schliersee beauftragt werden. Die Planungskosten sind vom Bauherrn zu übernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.07.2017 11:12 Uhr