Antrag auf Abweichung von der Gestaltungssatzung zur Errichtung von Stellplätzen;
Grundstück: Flur-Nr. 660/20, Gem. Hausham, Bergstraße 8
Bauherr: Cirko Tomislav
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 04.04.2017
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Antragsteller beabsichtigt, sein bestehendes Hanggrundstück an der Bergstraße 8 im Bereich der vorhandenen Zufahrt entlang der Bergstraße etwa um 1,60 m abzugraben, um weitere Stellplätze zu schaffen.
Das Grundstück, Fl.Nr. 660/20 der Gemarkung Hausham liegt in keinem Bebauungsplangebiet. Die Beurteilung richtet sich somit nach § 34 Abs. 1 BauGB. Im rechtskräftigen Flächennutzungs-plan der Gemeinde Hausham ist das Grundstück als WA – Allgemeines Wohngebiet ausgewiesen.
An der Zugangssituation sowie am bestehenden Anwesen werden keine Veränderungen durchgeführt. Nach Beendigung der Baumaßnahmen entstehen insgesamt 5 Stellplätze.
Um gerade Flächen für die Neuordnung der Stellplätze zu erreichen, ist das Gelände abzugraben sowie eine neue Stützmauer zu errichten.
Nach der Gestaltungssatzung der Gemeinde Hausham sind Abgrabungen bis zu einer Höhe von 0,50 m zulässig. Daher ist eine Abweichung von § 4 Nr. 1 der rechtsgültigen Gestaltungssatzung der Gemeinde Hausham nötig
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Beschlussvorschlag
Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Hausham stimmt der erforderlichen Abweichung von der Gestaltungssatzung für die Errichtung von Stellplätzen bzgl. der Abgrabung (§ 4 Nr. 1 der Satzung) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB nach Maßgabe der vorgelegten Pläne in der Fassung vom Februar 2017.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss der Gemeinde Hausham stimmt der erforderlichen Abweichung von der Gestaltungssatzung für die Errichtung von Stellplätzen bzgl. der Abgrabung (§ 4 Nr. 1 der Satzung) zu und erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB nach Maßgabe der vorgelegten Pläne in der Fassung vom Februar 2017.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
Datenstand vom 28.07.2017 11:12 Uhr