Bauantrag zum Abbruch eines Wohngebäudes und Neubau eines Doppelhauses; Grundstück: Flur-Nr. 1353/11, Gemarkung Hausham, Thaler Weg 5 Bauherr: Beate Fischer und Gerhard Fischer


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 04.04.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 04.04.2017 ö beschließend 11

Sachverhalt

Frau Beate Fischer, Thaler Weg 5a, Hausham und Herr Gerhard Fischer, Schierghoferstraße 20, Traunstein planen, das auf dem Grundstück befindliche Einfamilienhaus abzubrechen und stattdessen ein Doppelhaus zu errichten. Das Haus hat die Maße von 12,88 m x 9,70 m, eine Dachneigung von 20° und eine Wandhöhe von 5,76 m.

Das Grundstück liegt im unbeplanten Innenbereich, die Beurteilung richtet sich somit nach
§ 34 Abs. 1 BauGB. Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Gemeinde Hausham ist das Grundstück als „WA – Allgemeines Wohngebiet“ ausgewiesen. Die Grundflächenzahl von 0,38
und die Geschossflächenzahl von 0,63 fügen sich in ein Allgemeines Wohngebiet ein.

Die Abstandsflächen zu den Nachbargrundstücken werden auf drei Seiten eingehalten. Auf der  Süd-Seite wird eine Abstandsflächenübernahme für das Eck auf Fl. Nr. 1353/97 von ca. 0,6 m²  benötigt.
Die benötigten 2 Stellplätze pro Haushälfte können nachgewiesen werden.

Planungsrechtliche Bedenken gegen das Bauvorhaben bestehen nicht.

Beschlussvorschlag

Der Bauausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB nach Maßgabe der vorliegenden Pläne.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB nach Maßgabe der vorliegenden Pläne.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.07.2017 11:12 Uhr