Ehrungen durch die Gemeinde Hausham; Festlegung der Richtlinien für die Vergabe der Ehrennadel der Gemeinde Hausham


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 18.12.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.12.2017 ö beschließend 2

Sachverhalt

Bereits in der Gemeinderatssitzung am 04.12.2017 hat sich der Gemeinderat mit dem Entwurf der Richtlinien über die Verleihung der Ehrennadel der Gemeinde Hausham befasst.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt folgende Richtlinien für die Verleihung der Ehrennadel der Gemeinde Hausham:

„Richtlinien

für die Verleihung der Ehrennadel
der Gemeinde Hausham


Als Anerkennung für Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Hausham, die sich in besonderer Weise um das Wohl der Gemeinde Hausham und ihrer Bürgerinnen und Bürger verdient gemacht haben, stiftet die Gemeinde Hausham die


„Ehrennadel der Gemeinde Hausham“.


Für die Vergabe gelten folgende Richtlinien:

  1. Die Ehrennadel besteht aus einem Abzeichen und zeigt auf der Vorderseite das Gemeindewappen. Das Wappen ist von einem Ehrenkranz umgeben.

  2. Über die Verleihung der Ehrennadel wird eine Urkunde ausgestellt.

  3. Die Ehrennadel kann verliehen werden an Persönlichkeiten oder Personenvereinigungen, die insbesondere

  • sich auf politischem, wirtschaftlichem, sozialem, sportlichem oder kulturellem Gebiet außergewöhnliche Verdienste um die Gemeinde Hausham erworben haben

oder

  • sich durch eine besondere aufopferungsvolle Tätigkeit für die Gemeinde und ihre Bürgerinnen und Bürger um das Wohl der Gemeinde Hausham verdient gemacht haben

oder

  • das Ansehen der Gemeinde im In- und Ausland durch ihren persönlichen Einsatz in hervorragender Weise gefördert haben.

  1. Vorschläge für Persönlichkeiten, denen die Ehrennadel verliehen werden soll, können aus der Bevölkerung, der Gemeindevertretung und vom Bürgermeister gemacht werden.

  2. Es werden in der Regel nicht mehr als fünf Personen bzw. Personenvereinigungen pro Jahr geehrt.

  3. Die Ehrennadel wird in einer Feierstunde im Rahmen einer Sitzung des Gemeinderats oder im Rahmen des Neujahrempfangs überreicht.

  4. Erweist sich die Inhaberin oder der Inhaber der Ehrennadel durch ihr bzw. sein späteres Verhalten der Auszeichnung unwürdig oder wird ein solches Verhalten nachträglich bekannt, so kann ihr oder ihm nach einer vorherigen Anhörung die Ehrennadel entzogen werden.

  5. Über die Vorschläge, bzw. den Entzug der Ehrennadel entscheidet der Gemeinderat. Die Entscheidung wird mit 2/3-Mehrheit getroffen.


Hausham, den
Gemeinde Hausham





Jens Zangenfeind
1. Bürgermeister“

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt folgende Richtlinien für die Verleihung der Ehrennadel der Gemeinde Hausham:

„Richtlinien

für die Verleihung der Ehrennadel
der Gemeinde Hausham


Als Anerkennung für Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Hausham, die sich in besonderer Weise um das Wohl der Gemeinde Hausham und ihrer Bürgerinnen und Bürger verdient gemacht haben, stiftet die Gemeinde Hausham die


„Ehrennadel der Gemeinde Hausham“.


Für die Vergabe gelten folgende Richtlinien:

  1. Die Ehrennadel besteht aus einem Abzeichen und zeigt auf der Vorderseite das Gemeindewappen. Das Wappen ist von einem Ehrenkranz umgeben.

  2. Über die Verleihung der Ehrennadel wird eine Urkunde ausgestellt.

  3. Die Ehrennadel kann verliehen werden an Persönlichkeiten oder Personenvereinigungen, die insbesondere

  • sich auf politischem, wirtschaftlichem, sozialem, sportlichem oder kulturellem Gebiet außergewöhnliche Verdienste um die Gemeinde Hausham erworben haben

oder

  • sich durch eine besondere aufopferungsvolle Tätigkeit für die Gemeinde und ihre Bürgerinnen und Bürger um das Wohl der Gemeinde Hausham verdient gemacht haben

oder

  • das Ansehen der Gemeinde im In- und Ausland durch ihren persönlichen Einsatz in hervorragender Weise gefördert haben.

  1. Vorschläge für Persönlichkeiten, denen die Ehrennadel verliehen werden soll, können aus der Bevölkerung, der Gemeindevertretung und vom Bürgermeister gemacht werden.

  2. Es werden in der Regel nicht mehr als fünf Personen bzw. Personenvereinigungen pro Jahr geehrt.

  3. Die Ehrennadel wird in einer Feierstunde im Rahmen einer Sitzung des Gemeinderats oder im Rahmen des Neujahrempfangs überreicht.

  4. Erweist sich die Inhaberin oder der Inhaber der Ehrennadel durch ihr bzw. sein späteres Verhalten der Auszeichnung unwürdig oder wird ein solches Verhalten nachträglich bekannt, so kann ihr oder ihm nach einer vorherigen Anhörung die Ehrennadel entzogen werden.

  5. Über die Vorschläge, bzw. den Entzug der Ehrennadel entscheidet der Gemeinderat. Die Entscheidung wird mit 2/3-Mehrheit getroffen.


Hausham, den
Gemeinde Hausham





Jens Zangenfeind
1. Bürgermeister“

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.01.2018 08:37 Uhr