Bebauungsplan Nr. 39 "Obere Tiefenbachstraße/Edeka"; Befreiung von den Festsetzungen des integrierten Grünordnungsplans


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 07.12.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 07.12.2017 ö beschließend 7

Sachverhalt

Der Bebauungsplan sieht in der Grünfläche nördlich des Lidl-Gebäudes als Bepflanzung  insgesamt sieben und an der nordöstlichen Gebäudefront drei Bäume 1. und 2. Ordnung vor,
die bis zu 25 Metern hoch werden können. Nicht berücksichtigt wurde bei den Festsetzungen des Grünordnungsplanes die Tatsache, dass nördlich des Plangebiets eine Böschung mit einem Höhenunterschied von 10 Metern anschließt.

Durch eine Bepflanzung gemäß Bebauungsplan werden die nördlich unterhalb der Böschung liegenden Grundstücke an der Tiefenbachstraße, deren Terrassen nach Süden in Richtung Plangebiet ausgerichtet sind, komplett verschattet.
Eine Beeinträchtigung der Wohnqualität der Nachbarn ist nicht Ziel und Zweck eines Bebauungsplans.

Aus diesem Grund wurde mit dem Landratsamt Miesbach und dem Investor eine abweichende Bepflanzung besprochen. Die beiden Bäume Richtung Moralt bleiben erhalten, anstelle der restlichen hohen Bäume werden Sträucher mit einer geringeren Wuchshöhe bis max. 4 Meter gepflanzt.        

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, von Nr. 3.8.4 der Festsetzungen des integrierten Grünordnungsplans zu befreien und neben einer Bepflanzung mit Bäumen 1. und 2. Ordnung
auch eine Bepflanzung mit Sträuchern zuzulassen.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, von Nr. 3.8.4 der Festsetzungen des integrierten Grünordnungsplans zu befreien und neben einer Bepflanzung mit Bäumen 1. und 2. Ordnung auch eine Bepflanzung mit Sträuchern zuzulassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.02.2020 09:29 Uhr