Bauantrag zur Errichtung von Werbeanlagen im Bereich des Ortszentrums an der Tegernseer Straße;
Grundstück: Flur-Nr. 1053/82, Gem. Hausham
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 05.02.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
An der der Tegernseer Straße zugewandten Fassade des Ortszentrums soll den dort angesiedelten Geschäften die Möglichkeit zur Werbung gegeben werden.
An dem 0,80 m hohen Fassadensturz über den Ladeneingängen sollen Werbetafeln mit einer Breite von 5,00 m oder 10,00 m und einer Höhe von 0,60 m angebracht werden, an der Westseite des Gebäudes sollen noch Werbetafeln mit einer maximalen Gesamtlänge von 3,00 m x 0,60 m angebracht werden. Die Buchstabenhöhe soll entsprechend der Werbeanlagensatzung nicht größer als 0,40 m sein. Die Werbetafeln sind entweder unbeleuchtet oder die Ausleuchtung erfolgt mit LED.
Der Eingangsbereich von NETTO soll mittels auf einer Unterkonstruktion aus Metallprofilen angebrachten Fassadenplatten gelb umrahmt und hervorgehoben werden, Breite ca. 0,80 m.
Der im Parkplatzbereich stehende Pylon hat eine Höhe von 5,67 m und eine Breite von 2,58 m. Beleuchtet wird der Pylon mittels seitlich angebrachten Fluterschienen.
Die Schaufenster werden zum Teil ebenfalls beklebt, die durch Werbung verdeckte Fläche der Schaufenster soll entsprechend der Werbeanlagensatzung nicht mehr als 20% betragen, die Buchstabenhöhe darf 0,40 m nicht überschreiten.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorliegenden Plänen. Die Stärke und Länge der Beleuchtung orientiert sich an der Werbeanlagensatzung in der jeweils gültigen Fassung.
Beschluss
Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorliegenden Plänen. Die Stärke der Beleuchtung orientiert sich an der Werbeanlagensatzung in der jeweils gültigen Fassung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 1
Datenstand vom 14.02.2020 08:23 Uhr