Errichtung eines zusätzlichen Halteverbots entlang der Brentenstraße / Ecke Bergwerkstraße; Ertüchtigung des bereits vorhandenen Halteverbots am Grundstück der Peißenberger Kraftwerks GmbH; Verkehrssicherung für die Schulkinder; Anordnung von Bodenmarkierungen in diesem Bereich


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 16.04.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 16.04.2018 ö beschließend 4.1

Sachverhalt

Kürzlich fand ein Ortstermin mit der Verwaltung, der Polizei Miesbach sowie dem Landratsamt Miesbach an der Schulbushaltestelle Brentenstraße statt. Der Termin fand statt, um die Sicherheit der wartenden Kinder zu erhöhen.
Aus Gründen der Sicherheit für die gesamten Schulkinder an der Bushaltestelle Brentenstraße wird entlang des Grundstücks der Peißenberger Kraftwerks GmbH ein absolutes Halteverbot mit einer offiziellen Beschilderung einer gemeindlichen Feuerwehranfahrtszone angebracht.
Gleichzeitig wird an der Kreuzung Brentenstraße / Ecke Bergwerkstraße entlang der Brentenstraße ein Halte- und Parkverbot mit einer Länge von 10 m angeordnet. Zusätzlich wird dieser Bereich mit einer Zick-Zack-Markierung versehen.

Die genauen Anordnungen sind im beiliegenden Lageplan ersichtlich.

Parkplätze für die Eltern, um die Bushaltestelle zu bedienen, sind direkt im angrenzenden Bereich.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat der Gemeinde Hausham nimmt Kenntnis von der gesamten Situation und befürwortet zum Schutz der Schulkinder die gesamten Änderungen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Maßnahmen durchzuführen.
Die entsprechenden Änderungen / Ergänzungen sind von Seiten der Verwaltung anzuordnen.

Nach einer gewissen Zeit (Einführungsphase) wird die ganze Verkehrssituation „Bushaltestelle“ durch unsere Kommunale Verkehrsüberwachung sanktioniert.

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Hausham nimmt Kenntnis von der gesamten Situation und befürwortet zum Schutz der Schulkinder die gesamten Änderungen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Maßnahmen durchzuführen.
Die entsprechenden Änderungen / Ergänzungen sind von Seiten der Verwaltung anzuordnen.

Nach einer gewissen Zeit (Einführungsphase) wird die ganze Verkehrssituation „Bushaltestelle“ durch unsere Kommunale Verkehrsüberwachung sanktioniert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.02.2020 08:27 Uhr