Allgemeine Feuerwehrdienstanweisung der Gemeinde Hausham für den Feuerwehreinsatz bei Veranstaltungen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 17.09.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.09.2018 ö beschließend 2

Sachverhalt

Die Unterstützung von kirchlichen Institutionen, Vereinen und der Dorfgemeinschaften   für die Durchführung von ortsüblichen gemeinschaftlichen, kulturellen oder kirchlichen Veranstaltungen liegt im Interesse der Gemeinde.
Eine freiwillige Unterstützung solcher Aktivitäten durch die freiwilligen Feuerwehren der Gemeinde Hausham ist grundsätzlich erwünscht und wird hiermit ausdrücklich genehmigt.
Diese Ermächtigung umfasst auch die Verwendung der gemeindlichen Feuerwehrgerätschaften und Fahrzeuge.

Nicht zuletzt aus haftungsrechtlichen Gründen müssen die Veranstaltungsunterstützungen immer vom jeweiligen Kommandanten oder dessen Vertreter angeordnet werden. Besondere Vorkommnisse oder Unfälle sind der Gemeinde Hausham sofort mitzuteilen.

Um diesen Anordnungsdelikten vorzubeugen, ist beiliegende Dienstanweisung zu vollziehen.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat der Gemeinde Hausham nimmt Kenntnis von der Feuerwehrdienstanweisung   und genehmigt diese in vorliegender Fassung.

Vorliegende Dienstanweisung wird 1 Tag nach dessen Bekanntgabe gültig. Die Verwaltung wird beauftragt, die Anweisung, wie erforderlich, auszufertigen.

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Hausham nimmt Kenntnis von der Feuerwehrdienstanweisung   und genehmigt diese in vorliegender Fassung.

Vorliegende Dienstanweisung wird 1 Tag nach dessen Bekanntgabe gültig. Die Verwaltung wird beauftragt, die Anweisung, wie erforderlich, auszufertigen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.10.2018 08:38 Uhr