Bauantrag zum Neubau von Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage; Grundstück: Flur-Nr. 775/7, Gem. Hausham, Alpenstraße 14, 16, 18 Bauherr: WBG GmbH & Co. KG


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 20.02.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 20.02.2018 ö beschließend 2

Sachverhalt

Die WBG plant, die bestehenden Mehrfamilienhäuser an der Alpenstraße 14, 16, 18 abzureißen und durch dreigeschossige Neubauten zu ersetzen. Um die erforderlichen Stellplätze nachweisen zu können, ist geplant, eine Tiefgarage mit Einfahrt von der Tegernseer Straße aus zu errichten.

Haus Nr. 14 und Haus Nr. 16 sind jeweils 14,95 m lang und 8,50 m breit, Haus Nr. 18 ist 8,50 m breit, 16 m lang und zusätzlich versehen mit einem 2,10 m x 4,24 m großen Erker. Bis auf die 3 Außenwohnungen in Haus Nr. 18 mit 68,31 m² und die Dachgeschosswohnung über die gesamte Grundfläche von Haus Nr. 16 entstehen insgesamt 13 Wohnungen mit 50,00 m². Die Bäder sollen allesamt behindertengerecht ausgestattet werden.
Die Wandhöhe im Osten beträgt 7,80 m, die Wandhöhe im Westen 8,38 m, die Firsthöhe des außermittigen Firsts beträgt 8,91 m, die Dachneigung 11°. Die Firsthöhe erhöht sich im Vergleich zum Bestand um ca. 0,70 m. Die Balkone sind durch den außermittigen First nicht vollständig überdacht. Das Mittelhaus, Haus Nr. 16 erhält ein Pultdach.

Für das Bauvorhaben sind aufgrund der Satzung über die Herstellung von Stellplätzen in der Gemeinde Hausham insgesamt 27,5 Stellplätze nachzuweisen, hiervon entfallen 8 Stellplätze auf die 4 Wohnungen über 50 m² und 19,5 Stellplätze auf die Wohnungen mit 50 m². Die Tiefgarage sieht 30 bzw. 31 Stellplätze vor, wovon die für die Wohngebäude Tegernseer Straße 21 ½ und
21 1/3 fehlenden 3,5 Stellplätze zur Verfügung gestellt werden sollen.
Aufgrund des Bestandsschutzes für die Wohngebäude Tegernseer Straße 21 ½ und 21 1/3 sind für die vorhandenen 8 Wohnungen nur 4 Stellplätze an Stelle der heute erforderlichen 16 Stellplätze vorzuhalten. Da davon ausgegangen werden kann, dass von den 13 Wohnungen mit 50 m² nicht alle einen Stellplatzbedarf von 1,5 Stellplätzen haben, könnten in der Tiefgarage u.U. zusätzlich
bis zu 6 Stellplätze für die Wohngebäude Tegernseer Straße 21 ½ und 21 1/3  zur Verfügung stehen.

Die Einfahrtssituation der Tiefgarage von der Tegernseer Straße aus stimmt der Bauherr selbst mit dem Straßenbauamt Rosenheim ab. Aufgrund der Errichtung der Tiefgarage ist eine Verlegung der Wasserleitung notwendig.

Planungsrechtlich bestehen gegen das Bauvorhaben keine Bedenken.

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen. Von § 2 der gemeindlichen Satzung über die Gestaltung des Orts-, Straßen- und Landschaftsbildes in der Gemeinde Hausham werden bzgl. der Dachgestaltung und der nicht überdachten Balkone Abweichungen zugelassen.
Die von den Mietern nicht benötigten Stellplätze in der Tiefgarage sind den Mietern der Wohngebäude Tegernseer Straße 21 ½ und 21 1/3  zur Verfügung zu stellen.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB.
Das Dach ist im Gesamten als Satteldach auszugestalten und die Balkone sind zu überdachen. Von § 2 der gemeindlichen Satzung über die Gestaltung des Orts-, Straßen- und Landschafts-bildes in der Gemeinde Hausham wird bzgl. des außermittigen Firsts eine Abweichung zugelassen.
Die von den Mietern nicht benötigten Stellplätze in der Tiefgarage sind den Mietern der Wohngebäude Tegernseer Straße 21 ½ und 21 1/3  zur Verfügung zu stellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.02.2020 09:33 Uhr