Bauantrag für den Anbau eines Wintergartens und einer Außentreppe mit Balkonverlängerung; Grundstück: Flur-Nr. 680/35, Gem. Hausham, Krätzer Leite 5 Bauherr: Veicht Karin und Fritz


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 25.04.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 25.04.2018 ö beschließend 5

Sachverhalt

Frau und Herr Veicht beantragen den Anbau eines Wintergartens (Maße 4,40 m x 3,40 m) an der Westseite und eine Außentreppe an der Nordseite auf dem Grundstück Flur- Nr. 680/35, Krätzer Leite 5. Zusätzlich wird im Obergeschoss der Balkon erweitert.

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 9 „Krätzer Leite“ in einem Reinen Wohngebiet (WR).

Die Außentreppe liegt innerhalb der Baugrenzen.
Der Wintergarten widerspricht der Festsetzung Nr. 3.7 des Bebauungsplans. Danach darf die festgesetzte Tiefe zur Gebäudefluchtlinie darf max. 3,00 m nicht überschreiten. Der beantragte Wintergarten hat eine Tiefe von 3,40 m und überschreitet die Gebäudefluchtlinie um 0,40 m,  ragt jedoch nicht mehr als 3,00 m über die Baugrenzen hinaus.

Von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes kann befreit werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, Gründe des Wohls der Allgemeinheit die Befreiung erfordern oder die Abweichung städtebaulich vertretbar ist und die Abweichung auch unter Würdigung nachbar-licher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar ist.

Bei einer Überschreitung von 0,40 m werden die Grundzüge der Planung nicht berührt und die Abstandsflächen zum westlichen Nachbarn liegen weiterhin auf dem eigenen Grundstück. Somit kann einer Abweichung zugestimmt werden.

Im Bebauungsplan werden pro Wohneinheit 1,5 Stellplätzen gefordert. Die durch das Bauvorhaben entstehenden zwei Wohneinheiten benötigen 3 Stellplätze, die laut Plan auf dem eigenen Grund vorhanden sind.

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss befreit von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 9 „Krätzer Leite“ bezüglich Nr. 3.7.
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Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorliegenden Plänen.
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Beschluss 1

Der Bau- und Umweltausschuss befreit von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 9 „Krätzer Leite“ bezüglich Nr. 3.7. Grund dafür ist insbesondere, dass der Bauherr die vorhandenen Baugrenzen um nicht mehr als 3 Meter überschreitet.                                                

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorliegenden Plänen.                                                                                

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.02.2020 09:37 Uhr