Alpenstraße / Rainer Straße; Anordnung einer Tempo-30-Zone


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Hauptverwaltungsausschusses, 06.06.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Hauptverwaltungsausschuss Sitzung des Hauptverwaltungsausschusses 06.06.2018 ö beschließend 2.2

Sachverhalt

Innerhalb geschlossener Ortschaften können insbesondere in Wohngebieten und Gebieten mit hoher Fußgänger- und Fahrradverkehrsdichte gemäß § 45 Abs. 1 c StVO „Tempo-30-Zonen“ angeordnet werden.
Die Einrichtung einer Tempo-30-Zone kommt nur dort in Betracht, wo der Durchgangsverkehr von geringer Bedeutung ist und der Schutz der Anwohner sowie der Fußgänger und Radfahrer vorrangig ist. Innerhalb der Tempo-30-Zone gilt generell „rechts vor links“.

Bei dem Gebiet Alpenstraße / Rainer Straße handelt es sich um ein reines Wohngebiet, in das von der Tegernseer Straße aus über die westlich gelegene Rainer Straße und die östlich gelegene Alpenstraße eingefahren werden kann und das nach dem Zusammenschluss der beiden Straßen bergauf in die Gindlalmstraße mündet. Während die Alpenstraße und die Rainer Straße überwiegend von Anliegern befahren werden, handelt es sich bei der Gindlalmstraße um eine von Radfahrern und Fußgängern stark frequentierte Straße.
Bei Verkehrs- und Geschwindigkeitsmessungen im Jahr 2016 wurde festgestellt, dass bei einer durchschnittlichen täglichen Frequentierung von 600 – 700 Kfz die Durchschnittsgeschwindigkeit ca. 45 km/h beträgt, ungefähr 10 % der Autofahrer aber mit ca. 70 km/h sowohl bergauf als auch bergab fahren.

Das Gebiet Alpenstraße / Rainer Straße eignet sich nach Ansicht der Verwaltung dazu, dass aufgrund der abgegrenzten Zufahrtsmöglichkeiten und der Gestaltung des Wohngebietes der Eindruck einer Zone entsteht. Von Seiten der PI Miesbach liegen keine Einwände gegen die Ausweisung einer „Tempo-30-Zone“ für diesen Bereich vor.

Beschlussvorschlag

Der Hauptverwaltungsausschuss beschließt die Ausweisung einer Tempo-30 Zone für das Gebiet Alpenstraße / Rainer Straße, beginnend im Norden jeweils mit Abzweigung von der Tegernseer Straße und endend im Süden auf Höhe Alpenstraße 54 a, südöstlich mit Einmündung in den Moosrainer Weg und westlich auf Höhe Rainer Straße 41. Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Maßnahmen einzuleiten.

Beschluss

Der Hauptverwaltungsausschuss beschließt die Ausweisung einer Tempo-30 Zone für das Gebiet Alpenstraße / Rainer Straße, beginnend im Norden jeweils mit Abzweigung von der Tegernseer Straße und endend im Süden auf Höhe Alpenstraße 54 a, südöstlich mit Einmündung in den Moosrainer Weg und westlich auf Höhe Rainer Straße 41. Die Verwaltung wird beauftragt, die entsprechenden Maßnahmen einzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 1

Datenstand vom 27.07.2021 13:43 Uhr