Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung eines Wohnhauses mit Carport und Abstellräumen;
Grundstück: Flur-Nr. 641/0, Gem. Hausham, Geißstraße 2
Antragsteller: Katholische Kirchenstiftung St. Anton in Hausham
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 04.12.2018
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Antragsteller plant, auf dem bisher unbebauten westlichen Teil des Grundstücks ein Wohn-gebäude mit den Maßen 21,70 m x 12,00 m, Wandhöhe 7,06 m, Dachneigung 20° zu errichten. Es sollen hier 7 Wohnungen unterschiedlicher Größe entstehen, 5 davon barrierefrei.
Zudem soll ein Carport mit den Maßen 18,90 m x 7,00 m für 7 Kfz-Stellplätze und Abstellräume errichtet werden. Weitere 7 Kfz-Stellplätze werden gegenüber dem Carport angelegt.
Das Bauvorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich in einem Mischgebiet, wobei das Grundstück Flur-Nr. 641/0 darüber hinaus als Fläche für den Gemeinbedarf ausgewiesen ist. Die Beurteilung nach Art und Maß der baulichen Nutzung richtet sich nach § 34 BauGB.
Neben dem bereits bestehenden Wohngebäude und dem geplanten Bauvorhaben wird das auf dem Grundstück vorhandene Pfarrheim abgerissen und durch einen Neubau ersetzt. Die für Mischgebiete zulässige GRZ von 0,6 wird dabei nicht überschritten. Insgesamt fügt sich das Bauvorhaben nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die nähere Umgebung ein.
Planungsrechtliche Bedenken bestehen nicht.
Beschlussvorschlag
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
Datenstand vom 14.02.2020 09:51 Uhr