Bauantrag für den Anbau einer Werkstatt mit Betriebsleiterwohnung an die bestehende Werkstatt und Neubau einer Garage mit Ausstellungsraum; Grundstück: Flur-Nrn. 1103/11, 1103/27, 1353/81, Gem. Hausham, Industriestraße 12 Bauherr: Linseisen Rainer


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 17.01.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 17.01.2019 ö beschließend 3

Sachverhalt

Herr Rainer Linseisen möchte seinen Schreinereibetrieb erweitern, da künftig auch seine beiden Söhne in dem Betrieb arbeiten. Um den Betrieb auch für die Zukunft wettbewerbsfähig zu erhalten, sind eine Erweiterung der Werkstatt- und Lagerflächen sowie die Errichtung einer Garage mit Ausstellungsraum geplant.

Die Grundstücke liegen im unbeplanten Innenbereich in einem Gewerbegebiet. Die Beurteilung des Bauvorhabens erfolgt nach § 34 BauGB.

Der Anbau für die Werkstatt mit den Maßen 24,07 m x 13,19 m schließt sich höhengleich an das bestehende Gebäude an. Im DG wird eine Betriebsleiterwohnung eingebaut. Aufgrund der unterschiedlichen Höhenlage beträgt die Wandhöhe im Süden 7,42 m, im Norden 5,78 m.

Das nördlich des Werkstattneubaus geplante Gebäude mit den Maßen 15,99 m x 9,72 m ist zweigeschossig und dient im Untergeschoss als Garage, während sich im Erdgeschoss der Ausstellungsraum, das Büro und der Aufenthaltsraum befinden. Mit einer südlichen Wandhöhe von 6,30 m und einer nördlichen Wandhöhe von 2,66 m befinden sich aufgrund der Topografie des Geländes die Firste des Werkstattgebäudes und der Garage in etwa auf gleicher Höhe.

Während das Garagengebäude einen mittigen First hat, ist der First des Werkstattgebäudes außermittig. Dies ergibt sich aufgrund der Tatsache, dass der First durchgehend ist vom Gebäude Industriestraße 13 bis zum Neubau. Die Gestaltungssatzung der Gemeinde Hausham ist nicht anzuwenden .

Die lt. Bauplan zu erstellenden 25 Stellplätze sind gemäß der Stellplatzsatzung der Gemeinde Hausham ausreichend. Die Erschließung erfolgt über das Grundstück Flur-Nr. 1103/27.

Planungsrechtliche Bedenken bestehen nicht.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.03.2019 09:32 Uhr