Knoten Süd; Verlegung des Bahnübergangs; Entscheidung über den Abschluss einer Kreuzungsvereinbarung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 02.12.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 02.12.2019 ö beschließend 3

Sachverhalt

Zu diesem Tagesordnungspunkt sind Hr. Haindl (Büro INFRA), Herr Deininger, Herr Niederhofer (Staatliches Bauamt Rosenheim) sowie Herr Schmidt (Deutsche Bahn AG) anwesend.

Die Bauarbeiten zur Verlegung des Bahnübergangs werden in der ersten Hälfte des
Jahres 2020 beginnen. Das Staatliche Bauamt Rosenheim plant derzeit die wesentlichen Bauvorbereitungen bzw. Abstimmungen und führt die Grunderwerbsverhandlungen durch.

Vor einer jeden Maßnahme nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz ist eine Kreuzungsvereinbarung abzuschließen. In dieser Vereinbarung wird die Kostenbeteiligung der Kreuzungsbeteiligten festgelegt. Diese Vereinbarung ist durch den Gemeinderat zu genehmigen.

In der Anlage ist der Entwurf der Kreuzungsvereinbarung beigefügt.

Auf Grundlage der aktuellen Planungen belaufen sich die Gesamtkosten auf 5.465.000,-- €. Dabei sind rund 4,2 Mio. € kreuzungsbedingte Kosten nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz sowie rund 1.265.000,-- € nicht kreuzungsbedingte Kosten.

Die kreuzungsbedingten Kosten werden zu einem Drittel durch die DB, zu einem Drittel durch die Bundesrepublik Deutschland („Staatsdrittel) und zu einem Drittel durch die beiden Straßenbaulastträger (Bund und Gemeinde Hausham) getragen.

Die kreuzungsbedingten Kosten des Drittels der Straßenbaulastträger werden nach Fernstraßengesetz in Verbindung mit den Straßenkreuzungsrichtlinien entsprechend dem Verhältnis der Fahrbahnbreiten zwischen dem Bund und der Gemeinde Hausham aufgeteilt.
Bei einer Verteilung der Kosten zwischen Bund (40,3 %) und Gemeinde Hausham (59,7 %) ergeben sich somit folgende Kostenanteile der Beteiligten bei den kreuzungsbedingten Kosten:

Kostenanteil Bund:        1.400.000,-- €
Kostenanteil DB Netz AG:        1.400.000,-- €
Kostenanteil Staatl. Bauamt:        564.200,-- €
Kostenanteil Gemeinde Hausham:        835.800,-- €
________________________________________________

Insgesamt:        4.200.000,-- €

Die nicht kreuzungsbedingten Kosten werden gemäß Regelungsverzeichnis der Planfeststellung entsprechend den Ortsdurchfahrtenrichtlinien aufgeteilt.

Dabei ergeben sich folgende Kostenanteile der Beteiligten bei den nicht kreuzungsbedingten Kosten:

Kostenanteil Staatl. Bauamt:        1.036.000,-- €
Kostenanteil Gemeinde Hausham:        229.000,-- €
_________________________________________________

Insgesamt:        1.265.000,-- €

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt den Abschluss der Vereinbarung über eine Eisenbahnkreuzungsmaßnahme zwischen der DB Netz AG, der Bundesrepublik Deutschland vertreten durch den Freistaat Bayern und der Gemeinde Hausham entsprechend dem der Sitzungsvorlage beigefügten Entwurf mit folgenden Anlagen:

  • Zusammenstellung der voraussichtlichen Kosten für die DB Netz AG
  • Kostenaufteilung und –zusammenstellung durch das Ing.-Büro INFRA vom 27.11.2019
  • Kostenteilungsplan Ausbau Schlierseer Straße Süd mit Gehweg West und Geh- und Radweg Ost
  • Kostenteilungsplan Verlegung Bahnübergang Hausham Süd – Maßnahme EKrG
  • Lageplan

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt den Abschluss der Vereinbarung über eine Eisenbahnkreuzungsmaßnahme zwischen der DB Netz AG, der Bundesrepublik Deutschland vertreten durch den Freistaat Bayern und der Gemeinde Hausham entsprechend dem der Sitzungsvorlage beigefügten Entwurf mit folgenden Anlagen:

  • Zusammenstellung der voraussichtlichen Kosten für die DB Netz AG
  • Kostenaufteilung und –zusammenstellung durch das Ing.-Büro INFRA vom 27.11.2019
  • Kostenteilungsplan Ausbau Schlierseer Straße Süd mit Gehweg West und Geh- und Radweg Ost
  • Kostenteilungsplan Verlegung Bahnübergang Hausham Süd – Maßnahme EKrG
  • Lageplan

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.02.2020 08:20 Uhr