Bauantrag zum Abbruch und Neubau eines bestehenden Gebäudes und Umnutzung einer Werkstatt in Wohnraum; Grundstück: Flur-Nr. 1174/0, Gem. Hausham, Kasten 2 Bauherr: Florian Murnauer


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 13.03.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 13.03.2019 ö beschließend 2

Sachverhalt

Der Antragsteller plant, den bestehenden eingeschossigen Anbau an der Südostseite des Gebäudes abzureißen und an gleicher Stelle einen zweigeschossigen Anbau in Anpassung an das Bestandsgebäude zu errichten. Das Bestandsgebäude verlängert sich dadurch über die gesamte Höhe um 6,87 m nach Süden.
Da der Neubau an den Bestand angepasst wird, ist eine Abweichung von der gemeindlichen Gestaltungssatzung in Bezug auf die Dachform – außermittiger First, die Dacheindeckung – Blecheindeckung und die Dachneigung – 10° notwendig.

Im Bestandsgebäude soll das 1. Obergeschoss von einer Gewerbefläche in Wohnraum um-genutzt werden. Laut Gewerbeauskunft existieren die dort lt. Bauakten tätigen Gewerbebetriebe (Elektroniklabor und Schreinerei) schon seit längerem nicht mehr. Das Erdgeschoss wird gewerblich genutzt.

Im Flächennutzungsplan ist das Grundstück als Gewerbegebiet ausgewiesen. Das ehemals als Fleisch- und Wurstfabrik errichtete Gebäude wird aber bereits seit langem als Firmensitz für nicht störende Handwerksbetriebe genutzt. Die tatsächliche Nutzung des Grundstücks und der umgebenden Bebauung entspricht in seiner Eigenart einem Mischgebiet. In einem Mischgebiet sind sowohl Wohngebäude als auch das Wohnen nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe zulässig. Eine Umnutzung der Gewerbefläche im 1. Obergeschoss ist deshalb zulässig.

Im Zuge der Nutzungsänderung werden die Glasbausteinfenster im 1. Obergeschoss der Ostfassade durch handelsübliche Fenster ersetzt. Auf der Westseite des Bestandsgebäudes wird auf dem eingeschossigen Teil des Gebäudes eine Dachterrasse angelegt.

Planungsrechtlich Bedenken bestehen nicht.

Die 25 Stellplätze, die für die Wohnungen und die Handwerksbetriebe laut gemeindlicher Stellplatzsatzung nötig sind, können auf dem Grundstück nachgewiesen werden.

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen. Einer Abweichung von § 3 der Satzung über die Gestaltung des Orts-, Straßen- und Landschaftsbildes bzgl. der Dachform, der Dachneigung und der Dacheindeckung des Neubaus wird zugestimmt.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen. Einer Abweichung von § 3 der Satzung über die Gestaltung des Orts-, Straßen- und Landschaftsbildes bzgl. der Dachform, der Dachneigung und der Dacheindeckung des Neubaus wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.02.2020 09:54 Uhr