Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung "Nagelbachstraße", 1. Änderung;
Antrag von Stefanie und René Dörfelt zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung
Grundstück: Flur-Nr. 805/3, Gem. Hausham
- Wiederaufnahme des Verfahrens
- Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 13.03.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Mit Beschluss des Bau- und Umweltausschusses vom 01.10.2009 wurde das 1. Änderungs-verfahren nach Durchführung des Auslegungsverfahrens eingestellt, da sich die damaligen Besitzer nicht über die endgültige Lage und Form des Wohngebäudes schlüssig waren.
Nunmehr wurde das Grundstück erneut verkauft und die neuen Besitzer haben eine neue Planung vorgelegt. Ebenso wie in der eingestellten Änderungsplanung und entgegen der gültigen Satzung soll die Ausrichtung des Hauses in Ost – West – Richtung erfolgen. Die überbaute Grundfläche des Haupthauses erhöht sich geringfügig von 14 m x 10 m auf 15,90 m x 9,01 m. Hinzu kommen aber noch zusätzliche Baufelder für eine Doppelgarage und einen Doppelcarport.
Die Einbeziehungssatzung setzt voraus, dass die einbezogene Fläche durch die vorhandene bauliche Nutzung des angrenzenden Innenbereichs im Hinblick auf Art und Maß der baulichen Nutzung geprägt ist. Der südliche Bereich der Nagelbachstraße ist bebaut mit Einfamilien- und Doppelhäusern, wobei die überbaute Grundfläche dieser Grundstücke durchaus der für das Grundstück Flur-Nr. 805/3 gewünschten überbaubaren Grundfläche entspricht.
Um das Bauvorhaben zu realisieren, ist die Wiederaufnahme des Verfahrens zur 1. Änderung notwendig. Zusätzlich wird das Grundstück Flur-Nr. 857/11 in den Geltungsbereich der Satzung eingezogen. Hiermit wird klargestellt, dass dieses Grundstück dem Innenbereich zuzuordnen ist. Nach Rücksprache mit dem Landratsamt kann der Nagelbach
hier als die natürliche und optische Abgrenzung vom Innen- zum Außenbereich angesehen werden.
Ein entsprechender Planentwurf liegt vor.
Beschlussvorschlag
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, das Bauleitplanverfahren zur 1. Änderung der Klar-stellungs- und Einbeziehungssatzung „Nagelbachstraße“ wieder aufzunehmen und billigt den vorliegenden Entwurf in der Fassung vom 11.03.2019. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des Auslegungsverfahrens beauftragt. Die Kosten für das Änderungsverfahren haben die Antragsteller zu tragen.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, das Bauleitplanverfahren zur 1. Änderung der Klar-stellungs- und Einbeziehungssatzung „Nagelbachstraße“ wieder aufzunehmen und billigt den vorliegenden Entwurf in der Fassung vom 11.03.2019. Die Verwaltung wird mit der Durchführung des Auslegungsverfahrens beauftragt. Die Kosten für das Änderungsverfahren haben die Antragsteller zu tragen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
Datenstand vom 14.02.2020 09:54 Uhr