Bebauungsplan Nr. 12 "Abwinkl", 5. Änderung;
Änderung der Festsetzungen zu den Nebenanlagen
Änderungsbeschluss sowie Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 14.05.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Beim Bebauungsplan Nr. 12 „Abwinkl“ handelt es sich um eine Erhaltungssatzung, die erlassen wurde, um die für Bergwerksgemeinden typische Siedlungsstruktur zu erhalten.
Neben der Anordnung und Gestaltung der Hauptgebäude ist ein prägendes Merkmal dieser Siedlung, dass auf den Freiflächen zwischen den Hauptgebäuden an der Grundstücksgrenze lange, schmale Nebengebäude errichtet wurden. Die ursprünglich überwiegend als Holzlegen und Schuppen genutzten Nebengebäude werden mittlerweile überwiegend als Stellplätze für Kraftfahrzeuge genutzt. Aus diesem Grund wurden beim Erlass der Satzung keine besonderen Bauräume für Stellplätze und Garagen vorgesehen.
Mittlerweile sind einige dieser Nebengebäude stark sanierungsbedürftig.
Bestehende Nebengebäude genießen zwar Bestandsschutz, der allerdings bei einer Komplett-sanierung / Neubau der Nebenanlagen an gleicher Stelle verloren geht. Die Bauvorhaben sind infolgedessen nach der Bayerischen Bauordnung zu beurteilen und ihre Genehmigungsfähigkeit unterliegt damit auch in Bezug auf Abstandsflächen den Anforderungen des Art. 6 BayBO. Die Abstandsflächen können in der Regel nicht nachgewiesen werden, da aufgrund der überbauten Grundfläche der bestehenden Nebenanlagen die Voraussetzungen für nicht abstandsflächen-relevante Grenzbauten nicht vorliegen. Somit könnten anstatt der langgezogenen, an der Grenze errichteten Nebengebäude nur mehr nicht abstandsflächenrelevante Nebengebäude errichtet werden. Deren Größe ist in der Regel nicht ausreichend, um den Bedarf an (überdachten) Stellplätzen im Siedlungsgebiet zu decken.
Es ist aus diesem Grund sinnvoll, die textlichen Festsetzungen für Nebenanlagen insoweit zu ändern, dass auch eine Komplettsanierung / Neuerrichtung der Nebenanlagen an gleicher Stelle und mit in gleichem Umfang überbauter Grundfläche ohne Anrechnung der Abstandsflächen ausnahmsweise zulässig ist. Gemäß Art. 6 Abs. 5 Satz 3 der Bayrischen Bauordnung können in einer städtebaulichen Satzung Abweichungen von der Tiefe der Abstandsflächen festgelegt werden.
Beschlussvorschlag
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, den Bebauungsplan Nr. 12 „Abwinkl“ in Bezug auf Nebenanlagen zu ändern. Die Bebauungsplanänderung erfolgt im vereinfachten Verfahren nach
§ 13 BauGB.
Der Bau- und Umweltausschuss billigt den Änderungsentwurf mit Begründung in der Fassung vom 10.05.2019 und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung des Auslegungsverfahrens.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss beschließt, den Bebauungsplan Nr. 12 „Abwinkl“ in Bezug auf Nebenanlagen zu ändern. Die Bebauungsplanänderung erfolgt im vereinfachten Verfahren nach
§ 13 BauGB.
Der Bau- und Umweltausschuss billigt den Änderungsentwurf mit Begründung in der Fassung vom 10.05.2019 und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung des Auslegungsverfahrens.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
Datenstand vom 14.02.2020 09:55 Uhr