Voranfrage für den Neubau von zwei Doppelhäusern und vier Garagen;
Grundstück: Flur-Nr. 857/11, Gem. Hausham, Nagelbachstraße
Antragsteller: Josef Gschwendner
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 14.05.2019
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Antragsteller beabsichtigen auf dem Grundstück Flur-Nr. 857/11 den Neubau von zwei
Doppelhäusern und vier Garagen. Die beiden Doppelhäuser haben eine Grundfläche von 13,00 m x 10,00 m, eine Wandhöhe von 6,50 m und eine Dachneigung von 25°.
Das Grundstück wurde in die 1. Änderung der Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung "Nagelbachstraße" aufgenommen, die vom 08.04. – 10.05.2019 im Auslegungs- und Beteiligungsverfahren gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt wurde. Im Zuge der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange hat sich ergeben, dass das Grundstück im Jahr 1992 in die Alpen-Biotopkartierung aufgenommen wurde. Eine Bebauung bedarf deshalb einer Befreiung von der LSG-Verordnung „Schutz der Egartenlandschaft um Miesbach“
durch die Untere Naturschutzbehörde am Landratsamt Miesbach.
Bauplanungsrechtlich ist das Grundstück auch nach einer Herausnahme aus der Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung "Nagelbachstraße" nach § 34 BauGB zu beurteilen, da der Nagelbach als natürliche Abgrenzung des Innenbereichs zum Außenbereich angesehen werden kann.
Mit den geplanten Maßen fügen sich die Gebäude in die bestehende Bebauung ein, die geprägt ist von den Wohnanlagen der WBG und den anderen Ein- und Zweifamilienhäusern. Die für Wohngebiete zulässige Grundflächenzahl wird nicht überschritten.
Vorab wurde die geplante Bebauung mit dem Staatlichen Bauamt am Landratsamt Miesbach abgesprochen.
Die Stellplätze können auf dem eigenen Grundstück nachgewiesen werden.
Beschlussvorschlag
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen, sofern eine Befreiung von der LSG-Verordnung erfolgt.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen, sofern eine Befreiung von der LSG-Verordnung erfolgt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0
Datenstand vom 14.02.2020 09:55 Uhr