Aufgrund der vom Bau- und Umweltausschuss in seiner Sitzung vom 14.05.2019 behandelten Stellungnahmen war eine erneute Auslegung des Planentwurfs und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 42 Abs. 3 BauGB notwendig.
Ergebnis des Auslegungsverfahrens
A) Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
Landratsamt Miesbach, Architektur/Städtebau/Denkmalschutz, Schreiben vom 01.07.2019
Keine Äußerung
Landratsamt Miesbach, Untere Straßenverkehrsbehörde, Schreiben vom 12.06.2019
Keine Äußerung
Landratsamt Miesbach, Untere Naturschutzbehörde, Schreiben vom 11.06.2019
Keine Äußerung
Landratsamt Miesbach, Untere Immissionsschutzbehörde, Schreiben vom 17.06.2019
Keine Bedenken
Regierung von Oberbayern, Schreiben vom 05.06.2019
Ergebnis der letzten Stellungnahme
Darin erhoben wir grundsätzlich keine Bedenken gegenüber der Satzung, stellten jedoch klar, dass sich die Stellungnahme auf eine Bewertung aus landesplanerischer Sicht beschränkt und sich nicht auf die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit beziehe. Hierzu verwiesen wir auf die zuständige Bauaufsichtsbehörde.
Abwägung durch Gemeinde
Laut Auszug aus der Niederschrift über die Satzung des Bau- und Umweltausschusses vom 14.05.2019 wurde die untere Bauaufsichtsbehörde am Verfahren beteiligt. Sie hat keine grundlegenden Bedenken gegenüber der Satzungsänderung vorgebracht.
Bewertung
Erfordernisse der Raumordnung stehen der vorgelegten Satzung weiterhin nicht entgegen.
Bayernwerk AG, Netzcenter Kolbermoor, Schreiben vom 25.06.2019
Keine Bedenken
VIVO Kommunalunternehmen, Schreiben vom 05.06.2019
Bereitstellungsort für Abfallbehälter gemäß §15 Abs. 7 AbfWS an der nächsten vom Abfuhrfahrzeug ordnungsgemäß anfahrbaren öffentlichen Verkehrsfläche. Rückwärtsfahren ist nicht zulässig.
Stellungnahme der Gemeinde
Die Stellungnahme der VIVO Kommunalunternehmen wird an den Bauherrn weitergeleitet.
Die Stellungnahme des Fachbereichs Wasser- und Bodenschutzrecht, Landratsamt Miesbach ist außerhalb der Beteiligungsfrist eingegangen. Ergänzend zur Stellungnahme vom 02.05.2019 weist der Fachbereich noch auf folgendes hin:
Gemäß GIS bestehen für den Bereich der Satzung die Georisiken „Anfälligkeit für flachgründige Hangabbrüche“ und „Anfälligkeit für flachgründige Hangabbrüche im Extremfall“.
Dieser Hinweis wird noch an den Bauherrn weitergeleitet.
B) Beteiligung der Öffentlichkeit
Von Seiten der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen abgegeben.