Bauantrag für einen Ersatzbau für die bestehende landwirtschaftliche Remise; Grundstück: Flur-Nr. 1921 und 1922, Gem. Hausham, Biberg 90 Bauherr: Höller Christian


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 24.07.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 24.07.2019 ö beschließend 11

Sachverhalt

Herr Höller beantragt einen Ersatzbau für die bestehende landwirtschaftliche Remise auf dem Grundstück Fl. Nr. 1922, Biberg 90.

Die bereits bestehende Remise wird abgerissen. Die neu geplante Remise hat eine Fläche von 10,00 m x 8,00 m und hat eine Dachneigung von 20°. Die Wandhöhe an der Ostseite beträgt
7,55 m und an der Westseite 4,34 m.

Das Vorhaben liegt im Außenbereich. Im Außenbereich ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die Erschließung gesichert ist und wenn es einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt.

Bei dem geplanten Vorhaben handelt es sich um ein privilegiertes Bauvorhaben im Sinne von
§ 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB. Eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange liegt nicht vor.

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorliegenden Plänen.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorliegenden Plänen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.02.2020 09:57 Uhr