Kommunalrecht; Bürgerbegehren gegen das Baugebiet "An der Huberbergstraße"; Entscheidung über die Durchführung eines Stichentscheides, für den Fall, dass an einem Tag mehrere Bürgerentscheide stattfinden (Art. 18 a Abs. 12 Satz 3 Gemeindeordnung)
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Gemeinderates, 20.02.2020
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|
Gemeinderat | Sitzung des Gemeinderates | 20.02.2020 | ö | beschließend | 4 |
Sachverhalt
Wenn an einem Tag mehrere Bürgerentscheide stattfinden, hat der Gemeinderat gemäß Art. 18 a Abs. 12 Satz 3 Gemeindeordnung eine Stichfrage zu beschließen, da sich die gleichzeitig zur Abstimmung gestellten Fragen in einer miteinander nicht zu vereinbarenden Weise beantwortet werden können.
Die Stichfrage könnte zum Beispiel so formuliert werden:
„Werden die bei Bürgerentscheid 1 und 2 zur Abstimmung gestellten Fragen in einer miteinander nicht zu vereinbarenden Weise jeweils mehrheitlich mit Ja oder jeweils mehrheitlich mit Nein beantwortet:
Welche Entscheidung soll dann gelten?
○ Einstellung des Verfahrens zur Aufstellung der Bebauungspläne
○ Fortführung des Verfahrens zur Aufstellung der Bebauungspläne“
Die genaue Fragestellung würde nach einer eingehenden materiellen Prüfung durch den Gemeinderat festgelegt.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließt gemäß Art. 18 a Abs. 12 Satz 3 Gemeindeordnung die Aufnahme einer Stichfrage in den Stimmzettel der beiden Bürgerentscheide, da die gleichzeitig zur Abstimmung gestellten Fragen in einer miteinander nicht zu vereinbarenden Weise beantwortet werden können.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt gemäß Art. 18 a Abs. 12 Satz 3 Gemeindeordnung die Aufnahme einer Stichfrage in den Stimmzettel der beiden Bürgerentscheide, da die gleichzeitig zur Abstimmung gestellten Fragen in einer miteinander nicht zu vereinbarenden Weise beantwortet werden können.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Datenstand vom 10.03.2020 07:45 Uhr