Bauantrag zur Errichtung eines Laufstalls;
Grundstück: Flur-Nr. 1155/6, Gem. Hausham, Kasten 5
Bauherr: Bramböck Hans
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 26.05.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Antragsteller beabsichtigt, auf dem Grundstück Flur-Nr. 1155/6 und teilweise Flur-Nr. 1141 nördlich des Haupthauses einen Milchviehlaufstall mit Laufhof zu errichten.
Der Laufstall
hat die Maße 44,80 m x 28,45 m, Wandhöhe 3,50 m, daran schließt sich eine überdachte Auslauffläche mit 19,72 m x 3,50 m an.
Da das vorhandene Gelände nicht plan ist, sind zum Geländeausgleich Aufschüttungen und Abgrabungen bis zu 1 Meter nötig.
Das Vorhaben liegt im Außenbereich. Im Außenbereich ist ein Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die Erschließung gesichert ist und wenn es einem land- oder forstwirtschaftlichem Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt.
Bei dem geplanten Vorhaben handelt es sich um ein privilegiertes Bauvorhaben im Sinne von
§ 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB. Eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange liegt nicht vor, da der Flächennutzungsplan das Areal als landwirtschaftliche Fläche ausweist und die Erschließung gesichert ist durch den Wasseranschluss an die gemeindliche Frischwasserleitung und eine Kleinkläranlage.
Beschlussvorschlag
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 23.07.2020 09:55 Uhr