Bebauungsplan Nr. 42 "Wohnen für Familien an der Huberbergstraße"; Erweiterung des Geltungsbereichs


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 22.06.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 22.06.2020 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 42 „Wohnen für Familien an der Huberbergstraße“ umfasst den östlichen Bereich des Grundstücks Flur-Nr. 703/0. Der Bebauungsplan soll die rechtliche Grundlage zur Bebauung des Grundstücks mit Einfamilien- und Doppelhäusern im Rahmen eines Einheimischenprogramms schaffen.

Bei der Vorbereitung der Bauleitplanung wurde das Ingenieurbüro Weisser als Fachbüro damit beauftragt, eine Planung für die ordnungsgemäße Entwässerung (Schmutzwasser und Oberflächenwasser) zu erarbeiten. Hierbei wurden zwei Varianten vorgelegt:

Variante Poilstraße:        Die Leitungen werden im natürlichen Gefälle über die Grundstücke Flur-Nrn.
       667/0, Poilstraße 4-8 und 667/2, Poilstraße in die Schlierach bzw. den in
       der Schlierachstraße verlaufenden Schmutzwasserkanal verlegt.
Variante mit Pumpen:        Schmutzwasser und Oberflächenwasser werden über Pumpwerkanlagen
       und Druckleitungen aus dem Baugebiet über den Huberspitzweg in die
       Schlierach bzw. den in der Schlierachstraße verlaufenden Schmutzwasser-
       kanal entwässert.

Die Variante Poilstraße stellt dabei die für die Allgemeinheit wirtschaftlichste Lösung dar.

Gemäß § 9 Abs. 1 Nr. 13 und Nr. 21 BauGB können im Bebauungsplan Flächen für die Führung von ober- oder unterirdischen Versorgungsanlagen und ~leitungen sowie die mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zugunsten der Allgemeinheit zu belastenden Flächen festgelegt werden.

Um die technische Machbarkeit der Leitungsverlegung prüfen zu können und eine eventuelle Leitungsführung zu sichern, sollte der Geltungsbereich des Bebauungsplanes um das Grundstück Flur-Nr. 667/0 erweitert werden.

Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat beschließt, das Grundstück Flur-Nr. 667/0, Poilstraße 4-8, in den Geltungs-bereich des Bebauungsplans Nr. 42 „Wohnen für Familien an der Huberbergstraße“ aufzunehmen.

Aufgrund geänderten Sachverhalts wurde dieser Tagesordnungspunkt nicht mehr behandelt. Es kam zu keiner Abstimmung.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt, das Grundstück Flur-Nr. 667/0, Poilstraße 4-8, in den Geltungs-bereich des Bebauungsplans Nr. 42 „Wohnen für Familien an der Huberbergstraße“ aufzunehmen.

Ohne Abstimmung, da der Tagesordnungspunkt nicht mehr behandelt werden musste aufgrund einer Rücksprache mit dem Landratsamt.

Datenstand vom 28.07.2020 13:41 Uhr