Bauantrag zur Erweiterung einer Wohnanlage um Abstellräume im Untergeschoss;
Grundstück: Flur-Nr. 667/0, Gem. Hausham, Poilstraße 4 - 8
Antragsteller: Behrens Agnes und Alexander, Schmid Marianne und Josef
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 22.06.2020
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Antragsteller wollen auf dem Grundstück Flur-Nr. 667/0, Poilstraße 4-8, die Abstellräume im Untergeschoss für die Wohnanlage erweitern. Die Erweiterung hat eine Fläche von 10,74 m x 10,52 m.
Das Vorhaben liegt im unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB und laut Flächennutzungsplan in einem Reinem Wohngebiet. Die Grundflächenzahl (GRZ), d.h. die überbaubare Grundfläche je Quadratmeter Grundstücksfläche im Reinen Wohngebiet beträgt maximal 0,4 und darf durch Garagen und Stellplätze mit ihren Zufahrten sowie bauliche Anlagen unterhalb der Geländeober-fläche bis zu 50 % überschritten werden. Die GRZ für das Grundstück Flur-Nr. 667/0 beträgt derzeit ca. 0,54 und würde nach Erweiterung des Untergeschosses ca. 0,6 betragen.
Die Grundstücke in der näheren Umgebung weisen im Durchschnitt eine GRZ von 0,27 – 0,38 auf.
Es wird darauf hingewiesen, dass sich im Bereich der Erweiterung des Untergeschosses der Hauswasseranschluss des Anwesens sowie des Nachbaranwesens Poilstraße 10 und ein Stück der gemeindlichen Wasserleitung befinden. Eine Verlegung der Wasserleitungen wäre zwingend erforderlich.
Planungsrechtliche Bedenken bzgl. des Bauvorhabens bestehen dahingehend, dass das Grundstück bereits mit dem derzeitigen Gebäudebestand die bebaute Fläche der umgebenden Grundstücke bei weitem übersteigt. Die GRZ des Baugrundstücks erhöht sich durch das Bauvorhaben auf fast das Doppelte der umgebenden Bebauung.
Weiterhin besteht entlang der südlichen Grundstücksgrenze des Grundstücks Flur-Nr. 667/0 und damit im Bereich der geplanten Kellererweiterung die technische Möglichkeit der Verlegung der Schmutzwasser- und Niederschlagswasserleitungen, um das geplante Neubaugebiet des BPL Nr. 42 „Wohnen für Familien an der Huberbergstraße“ auf dem westlich angrenzenden Grundstück Flur-Nr. 703/0 im natürlichen Gefälle zu erschließen.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorliegenden Plänen.
Beschluss
Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorliegenden Plänen.
Erläuterung:
Nach Verlesung des Beschlussvorschlages erfolgten 0 Stimmen für die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens.
Bei der Frage, wer gegen die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens ist, meldeten sich 16 Damen und Herren des Gemeinderats.
Nach Abschluss des Abstimmungsvorgangs meldete sich Herr Halletz und führte aus, dass die Frage im Beschlussvorschlag falsch formuliert sei. Dies ist aber nicht der Fall und wurde Herrn Halletz auch entsprechende mitgeteilt. Herr Halletz und Herr Privitera führten dann aus, dass sie beim Abstimmungsvorgang überhaupt nicht abgestimmt haben, aber für die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens sind.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 16
Datenstand vom 28.07.2020 13:41 Uhr