Antrag auf Abweichung von der Gestaltungssatzung bzgl. der Dachgestaltung; Neubau einer Garage, Grundstück: Flur-Nr. 805/2, Gem. Hausham, Nagelbachstraße 34 Antragsteller: Sabbatella Fabio


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 21.07.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 21.07.2020 ö beschließend 7

Sachverhalt

Herr Sabbatella möchte auf seinem Grundstück Flur-Nr. 805/2, Nagelbachstraße 34,  eine 3-fach Garage mit einem Flachdach errichten. Bei der Flachdach-Garage mit den Maßen 8,50 m x 5,85 m und damit einer Grundfläche von 49,725 m², Wandhöhe 2,60 m handelt es sich um ein verfahrensfreies Bauvorhaben i.S.v. Art. 57 Abs. 1 Nr. 1b BayBO. Diese Verfahrensfreiheit entbindet jedoch nicht von der Pflicht, örtliche Bauvorschriften einzuhalten.

Daher wird für das Flachdach eine Abweichung von der Gestaltungssatzung der Gemeinde Hausham benötigt.

Nach § 4 Abs. 1 Nr. 2 der Satzung über die Gestaltung des Orts-, Straßen- und Landschaftsbildes können Flachdächer nur ausnahmsweise zugelassen werden, z.B. zur besseren Einbindung in den Bestand, bei Unterflurgaragen und bei starker Hangneigung. Aufgrund der örtlichen topographischen Gegebenheiten fügt sich die Garage als Unterflurgarage in das Gelände ein. Um den Gartenbereich nutzen zu können wird das Flachdach begrünt.

Beschlussvorschlag

1. Der Bau- und Umweltausschuss stimmt einer Abweichung von § 4 Abs. 1 Nr. 2 der Satzung über die Gestaltung des Orts-, Straßen- und Landschaftsbildes für das Flachdach zu.

2. Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB nach Maßgabe der vorliegenden Pläne.

Beschluss 1

Der Bau- und Umweltausschuss stimmt einer Abweichung von § 4 Abs. 1 Nr. 2 der Satzung über die Gestaltung des Orts-, Straßen- und Landschaftsbildes für das Flachdach zu.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 BauGB nach Maßgabe der vorliegenden Pläne.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.10.2020 08:26 Uhr