Haushalt 2021; Verabschiedung der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2021


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 19.04.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.04.2021 ö beschließend 3

Sachverhalt

In der Hauptverwaltungsausschusssitzung am 24. März 2021 wurde der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplans für 2021 ausführlich besprochen.

Der Hauptverwaltungsausschuss  hat dem Gemeinderat die Beschlussfassung entsprechend des vorgelegten Haushaltsentwurfes empfohlen.

Beschlussvorschlag

Haushaltssatzung

Haushaltssatzung der Gemeinde Hausham - Landkreis Miesbach

für das Haushaltsjahr   2021
Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde folgende
Haushaltssatzung:
       
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit      20.761.200      EUR          
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit       8.570.500       EUR            


§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt wird auf     2.060.000   EUR         festgesetzt.


§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.


§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt
festgesetzt
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe - A                280 v.H.
  1. für die Grundstücke - B                                                           310 v.H.

  1. Gewerbesteuer                                                                                380 v.H.


§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf           2.500.000   EUR         festgesetzt.



§ 6
Der als Anlage beigefügte Stellenplan wird anerkannt und genehmigt.


§ 7
Die Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2021 in Kraft.

Beschluss

Haushaltssatzung

Haushaltssatzung der Gemeinde Hausham - Landkreis Miesbach

für das Haushaltsjahr   2021
Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde folgende
Haushaltssatzung:
       
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit      20.761.200      EUR          
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit       8.570.500       EUR            


§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite zur Finanzierung von Ausgaben im Vermögenshaushalt wird auf     2.060.000   EUR         festgesetzt.


§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.


§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt
festgesetzt
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe - A                280 v.H.
  1. für die Grundstücke - B                                                           310 v.H.

  1. Gewerbesteuer                                                                                380 v.H.


§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf           2.500.000   EUR         festgesetzt.



§ 6
Der als Anlage beigefügte Stellenplan wird anerkannt und genehmigt.


§ 7
Die Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2021 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.07.2021 11:27 Uhr