Bauantrag zum Neubau von sechs Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage und Schallschutzzaun sowie Verlegung der bestehenden Fußgängerrampe Grundstück: Flur-Nrn. 1177, 1176/22, 1176/4, 1176/5, jew. Gem. Hausham Antragsteller: Schlierach I GmbH & Co. KG


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 01.07.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 01.07.2021 ö beschließend 10

Sachverhalt

Die sechs geplanten Mehrfamilienhäuser liegen im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 44 „Rathausstraße Süd“.  
Der von der Schlierach I GmbH & Co. KG eingereichte Bauantrag entspricht den Festsetzungen dieses Bebauungsplans. Die Gebäude sind 12,39 m bzw. 12,49 m breit und zwischen 21,89 m und 26,49 m lang und jeweils mit einem Walmdach, DN 12° versehen. Die vier insgesamt viergeschossigen Häuser entlang der Miesbacher Straße weisen eine Wandhöhe (Brüstungshöhe Attika) von 9,55 m, eine Wandhöhe des zurückgesetzten Dachgeschosses von 12,35 m und eine Firsthöhe von 13,35 m auf.
Die beiden östlichen insgesamt fünfgeschossigen Häuser weisen eine Wandhöhe (Brüstungshöhe Attika) von 12,65 m, eine Wandhöhe des zurückgesetzten Dachgeschosses von 15,30 m und eine Firsthöhe von 16,30 m auf.

Die Fassaden weisen große Fensterflächen, kombiniert mit Holz und verputzten Flächen auf, das zurückgesetzte Dachgeschoss wird komplett in Holz verkleidet. Der Schallschutzzaun kombiniert Holz- und Glaselemente. Zwischen den Häusern entlang der Miesbacher Straße entstehen drei Kinderspielplätze.
In den beiden der Einkommensorientierten Förderung vorbehaltenen Gebäude sollen 10 Wohnungen mit bis zu 2 Aufenthaltsräumen und 10 Wohnungen ab 3 Aufenthaltsräumen entstehen.
In den weiteren vier Gebäuden werden 19 Wohnungen bis 50 m² und 34 Wohnungen über 50 m² Wohnfläche errichtet.
Der Stellplatzbedarf für alle Wohnungen beläuft sich dementsprechend gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplans auf 112 Stellplätze zuzüglich 12 Stellplätze für Besucher. In der Tiefgarage werden 112 Stellplätze und oberirdisch werden 14 Stellplätze errichtet.

Zur Sitzung werden Vertreter des Büro KPS Wagenpfeil Architekten anwesend sein.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen.

Beschluss

Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.08.2021 09:00 Uhr