Neubau eines Bienenhauses; Grundstück: Flur-Nr. 1622/2, Gem. Hausham, Nähe Bergerhofweg 112 1/4 Antragsteller: Hofer Albert


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 29.04.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 29.04.2021 ö beschließend 3

Sachverhalt

Herr Hofer beantragt auf Flur-Nr. 1622/2 ein Bienenhaus zu errichten. 
Das Bienenhaus soll 4,75 m x 5,75 m werden.

Grundsätzlich wäre das Bienenhaus nach Art. 57 Abs. 1 Nr. 1c BayBO genehmigungsfrei, da es nur eingeschossig, nicht unterkellert und eine Brutto-Grundfläche von 100 m² nicht überschreitet. Allerdings kann die Imkerei nicht der Landwirtschaft zugeordnet werden.

Das Grundstück liegt im Außenbereich und somit ist das Vorhaben nach § 35 BauGB zu beurteilen. Das Bienenhaus kann nach § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB beurteilt werden.

Das Bauvorhaben ist privilegiert, da es wegen seiner besonderen Anforderungen an die Umgebung grundsätzlich nur im Außenbereich ausgeführt werden soll. Ein Nachweis für die Imkerei wurde dem Bauantrag beigelegt.

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen. 

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.02.2022 08:46 Uhr