Satzung über die Gestaltung des Orts-, Straßen- und Landschaftsbildes; Antrag zur Errichtung einer Mauer mit Holzzaun Grundstück: Flur-Nr. 1367/6, Gem. Hausham, Friedenstraße 13 Antragsteller: Szeike Armin


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 29.04.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 29.04.2021 ö beschließend 16

Sachverhalt

Der Antragsteller beabsichtigt, den bereits maroden Holzzaun entlang der Westseite seines Grundstücks zu erneuern. Gleichzeitig werden die Außenanlagen neu angelegt, wobei an der Nordseite des Grundstücks zusätzliche Stellplätze geschaffen werden.

Geplant ist, den Holzzaun durch eine Natursteinmauer mit einer Höhe von 1,35 m zu ersetzen. Im Bereich des Schwimmteichs soll auf einer Länge von ca. 9 m auf der Mauer noch ein Holzzaun angebracht werden – Gesamthöhe 1,80 m.
Zwar handelt es sich insgesamt um ein verfahrensfreies Vorhaben, allerdings widerspricht die Einfriedung der Gestaltungssatzung der Gemeinde Hausham.
Gemäß § 6 Abs. 1 der Satzung über die Gestaltung des Orts-, Straßen- und Landschaftsbildes sind entlang öffentlicher Straßen als Einfriedung zulässig offene Zäune und Mauern von geringer Länge in Verbindung mit der Eingangsgestaltung. Unzulässig sind gemäß Abs. 2 geschlossene Einfriedungen aus Mauerwerk. Ausnahmegenehmigungen können erteilt werden für Lärmschutzwände.

Das Grundstück befindet sich entlang der Friedenstraße. Die Friedenstraße verläuft zwar über Privatgrundstücke, ist aber als Ortsstraße Nr. 15 gewidmet und damit eine öffentliche Straße.
Gegenüber des Grundstücks des Antragstellers befinden sich die Privatgärten der Eigentümer Friedenstraße 1 – 4, die teilweise mit handelsüblichen Sichtschutzzäunen mit einer Höhe von ca. 1,80 m zur Straße hin oder auch gegeneinander abgegrenzt sind.

Die Mauer soll vor allem im Bereich des Schwimmteichs sowohl als Sichtschutz als auch als Lärmschutz fungieren. Nach Aussage des Antragstellers entsteht durch die Anordnung der Wohnblöcke Friedenstraße 1 – 4 in diesem Bereich in Bezug auf Schall eine Art Kesselwirkung, was auch von einer Anwohnerin der Wohnblöcke bestätigt wird.
Zudem steigt das Gelände von der Straße zum Haus des Antragstellers an, so dass die Mauer gleichzeitig zum Abfangen des Gartens dient.

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt für die Errichtung einer Natursteinmauer mit einer Höhe von 1,35 Meter, die auf einer Länge von ca. 9 Meter insgesamt eine Höhe von 1,80 Meter aufweist, eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 6 Abs. 4 der Satzung über die Gestaltung des Orts-, Straßen- und Landschaftsbildes.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt für die Errichtung einer Natursteinmauer mit einer Höhe von 1,35 Meter, die auf einer Länge von ca. 9 Meter insgesamt eine Höhe von 1,80 Meter aufweist, eine Ausnahmegenehmigung gemäß § 6 Abs. 4 der Satzung über die Gestaltung des Orts-, Straßen- und Landschaftsbildes.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 2

Datenstand vom 09.02.2022 08:46 Uhr