Grundstücksangelegenheiten; Anfrage von Herrn Herbert Estner zur Bebauung des Grundstücks Flur-Nr. 725/22, Gem. Hausham, nähe Moosrainer Weg


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 24.10.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 24.10.2022 ö beschließend 7

Sachverhalt

Herr Estner ist gemeinsam mit Herrn Schmotz Eigentümer des Grundstücks Flur-Nr. 725/22 am Moosrainer Weg. Die Grundstücksgröße beträgt 3.000 m². Herr Estner hat seit einigen Jahren bereits mehrmals wegen einer Wohnbebauung des Grundstücks vorgesprochen.

Geplant ist eine Bebauung mit zwei Doppelhäusern oder mit einem Doppelhaus und zwei Einfamilienhäusern. Eine Bebauung entlang des Moosrainer Weg bis zu einer Grundstückstiefe von ca. 25 Meter scheint aufgrund der Topographie realisierbar.

Das Vorhaben liegt im Außenbereich, ist nicht privilegiert und daher planungsrechtlich unzulässig. Um das Bauvorhaben zu realisieren, müsste zunächst Baurecht geschaffen werden. Ein Baurecht kann geschaffen werden, wenn die Gemeinde für das Gebiet eine Einbeziehungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB erlassen würde.

Der Moosrainer Weg wurde im Jahr 2020 vom Landratsamt Miesbach als ausgebauter Feld- und Waldweg eingestuft und mit Kaufvertrag vom 20.09.2022 von der Gemeinde Hausham erworben.

- Verschoben auf die nächste Bauausschusssitzung -.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt, für das Grundstück Flur-Nr. 725/22 eine Einbeziehungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB aufzustellen. Die Planungskosten hat der Antragsteller zu tragen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, für das Grundstück Flur-Nr. 725/22 eine Einbeziehungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB aufzustellen. Die Planungskosten hat der Antragsteller zu tragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.11.2022 15:23 Uhr