Die Verwaltung wurde beauftragt, das Auslegungsverfahren für diesen Bebauungsplan durchzuführen. Die Auslegung wurde in der Zeit vom 07.03.2022 – 08.04.2022 durchgeführt.
Ergebnis des Auslegungsverfahrens
A) Beteiligung der Träger öffentlicher Belange
Landratsamt Miesbach, Architektur, Städtebau, Schreiben vom 21.03.2022
Landratsamt Miesbach, Liegenschaften, Kreisstraßen, Schreiben vom 08.03.2022
Keine Äußerung bzw. keine Einwände
Regierung von Oberbayern, Schreiben vom 07.03.2022
Planung:
Mit der vorliegenden 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 42 soll im Umgriff des rechtskräftigen Bebauungsplans eine dichtere Bebauung mit einem Dreispänner, zwei Einzelhäusern und zwölf Doppelhaushälften ermöglicht werden. Die Anzahl der Bauparzellen soll durch den geänderten Zuschnitt von 28 auf 29 erhöht werden. Das Plangebiet mit einem Umgriff von rd. 0,9 ha ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde als allgemeines Wohngebiet dargestellt.
Bewertung:
Die Planung ist durch eine größere Vielfalt an Wohn- und Bauformen gekennzeichnet und eignet sich dadurch, einheimischen Familien mit unterschiedlichen finanziellen Möglichkeiten bezahlbaren Wohnraum zu bieten. Die Verringerung des Anteils an Einzelhäusern mit großen Einzelgrund-stücken ist im Hinblick auf das Erfordernis einer flächensparenden Bauweise im Landesent-wicklungsprogramm Bayern 3.1 (G) zu begrüßen.
Ergebnis:
Der Planung entgegenstehende Erfordernisse der Raumordnung sind nicht ersichtlich.
Planungsverband Region Oberland, Schreiben vom 24.03.2022
Auf Vorschlag der Regionsbeauftragten schließen sie sich der Stellungnahme der höheren Landesplanungsbehörde vom 07.03.2022 an.
B) Beteiligung der Öffentlichkeit
Von Seiten der Bevölkerung sind keine Stellungnahmen eingegangen.