Werbeanlagen Edeka Peykov;
Grundstück: Flur-Nr. 1169/8, Gem. Hausham, Obere Tiefenbachstr. 3-5
Antragsteller: Peykov Veselin
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 21.04.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Antragsteller beabsichtigt, das jetzige Edeka-Werbeschild über dem Eingang zu erneuern.
Das Grundstück Flur-Nr. 1169/8 liegt im Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 39 „Obere Tiefenbachstraße“ in einem Sondergebiet. Gemäß dessen Festsetzungen dürfen Werbeanlagen nicht über die Fassade hinausragen und sind nur bis zu einer Einzelgröße von 9 m² zulässig.
Die Werbeanlage besteht aus einer Werbetafel mit dem Logo der Firma und dem Namen. Das Werbeschild wird einseitig beleuchtet. Die Tafel soll 6 m lang und 1 m hoch werden. Nur in dem Teil, in dem sich das „E“ für Edeka befindet, wird die Tafel 1,30 m hoch. Die Buchstaben sind im Schnitt ca. 48 cm hoch.
Die Werbetafel besteht aus weißem Acrylglas mit Folienbeklebung.
Da die Werbetafel mit einer Fläche von 6,33 m² eine Fläche von größer als 1 m² aufweist, handelt es sich um eine bauliche Anlage gemäß Art. 2 Abs. 1 BayBO, die einer Baugenehmigung bedarf. Zusätzlich ist die gemeindliche Werbeanlagensatzung zu beachten.
Nach § 3 Abs. 4 der Satzung über die Genehmigung und Gestaltung von Werbeanlagen in der Gemeinde Hausham darf die Buchstabenhöhe von 0,40 cm nicht überschritten werden. Eine Abweichung ist somit nötig.
Beschlussvorschlag
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB aufgrund der vorgelegten Pläne.
Die Abweichung von § 3 Abs. 4 der Satzung über die Genehmigung und Gestaltung von Werbeanlagen in der Gemeinde Hausham wird erteilt.
Beschluss
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB aufgrund der vorgelegten Pläne.
Die Abweichung von § 3 Abs. 4 der Satzung über die Genehmigung und Gestaltung von Werbeanlagen in der Gemeinde Hausham wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 06.05.2022 07:27 Uhr