Werbeanlagen Edeka Peykov; Grundstück: Flur-Nr. 1169/8, Gem. Hausham, Obere Tiefenbachstr. 3-5 Antragsteller: Peykov Veselin


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 21.04.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 21.04.2022 ö beschließend 9

Sachverhalt

Der Antragsteller beabsichtigt, das jetzige Edeka-Werbeschild über dem Eingang zu erneuern.

Das Grundstück Flur-Nr. 1169/8 liegt im Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 39 „Obere Tiefenbachstraße“ in einem Sondergebiet. Gemäß dessen Festsetzungen dürfen Werbeanlagen nicht über die Fassade hinausragen und sind nur bis zu einer Einzelgröße von 9 m² zulässig.

Die Werbeanlage besteht aus einer Werbetafel mit dem Logo der Firma und dem Namen. Das Werbeschild wird einseitig beleuchtet. Die Tafel soll 6 m lang und 1 m hoch werden. Nur in dem Teil, in dem sich das „E“ für Edeka befindet, wird die Tafel 1,30 m hoch. Die Buchstaben sind im Schnitt ca. 48 cm hoch.

Die Werbetafel besteht aus weißem Acrylglas mit Folienbeklebung.

Da die Werbetafel mit einer Fläche von 6,33 m² eine Fläche von größer als 1 m² aufweist, handelt es sich um eine bauliche Anlage gemäß Art. 2 Abs. 1 BayBO, die einer Baugenehmigung bedarf. Zusätzlich ist die gemeindliche Werbeanlagensatzung zu beachten.

Nach § 3 Abs. 4 der Satzung über die Genehmigung und Gestaltung von Werbeanlagen in der Gemeinde Hausham darf die Buchstabenhöhe von 0,40 cm nicht überschritten werden. Eine Abweichung ist somit nötig. 

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB aufgrund der vorgelegten Pläne.
Die Abweichung von § 3 Abs. 4 der Satzung über die Genehmigung und Gestaltung von Werbeanlagen in der Gemeinde Hausham wird erteilt.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB aufgrund der vorgelegten Pläne.
Die Abweichung von § 3 Abs. 4 der Satzung über die Genehmigung und Gestaltung von Werbeanlagen in der Gemeinde Hausham wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 06.05.2022 07:27 Uhr