Bebauungsplan Nr. 7 "Tiefenbach-Holz"; Antrag auf Nutzungsänderung eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung in ein Zweifamilienhaus mit Einliegerwohnung Grundstück: Flur-Nr. 1186/21, Gem. Hausham, Burgstallstraße 7 Antragsteller: Kerschner Michael


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 02.08.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 02.08.2022 ö beschließend 7

Sachverhalt

Der Antragsteller möchte auf der bestehenden Garage einen Wintergarten errichten, um mehr Wohnfläche für die Wohnung im Dachgeschoss zu erhalten.
Das Dach des Wintergartens wird als Satteldach mit einer Dachneigung von 23° ausgebildet und als Quergiebel an das Dach des Wohngebäudes angebunden.
Im Wohnhaus entstehen insgesamt 3 Wohneinheiten.
Laut der Baugenehmigung aus 1984 sind für das Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung 1 Garage und 1 Kfz-Stellplatz vorzuhalten. Für die zusätzliche Wohnung sind entsprechend der Stellplatzsatzung der Gemeinde Hausham 2 Stellplätze erforderlich. Die somit benötigten 4 Stellplätze können auf dem Grundstück nachgewiesen werden.

Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 7 „Tiefenbach-Holz“. Der Bebauungsplan sieht für die Garage als zulässige Wandhöhe an der Nordseite E+1/2 (=max. 4,50 m) und an der Südseite E (=3 m) vor. Die Wandhöhe des Wintergartens beträgt aber an der Südseite bereits 5,01 m. 

Um das Bauvorhaben zu verwirklichen, müsste entweder von den Festsetzungen des Bebauungsplans befreit werden oder der Bebauungsplan geändert werden.
Eine Befreiung von den Festsetzungen scheidet aus, da die Überschreitung der zulässigen Wandhöhe nicht mehr als geringfügig anzusehen ist. Somit kann das Bauvorhaben nur durch eine Änderung des Bebauungsplans verwirklicht werden – Festsetzung der Geschossigkeit der Garage mit E + 1. 
Die Anwesen Burgstallstraße 7, 9, 11 und 13 sind in Reihe aneinandergebaut, indem jeweils die Garage zwischen den Gebäuden liegt. Die hier gegenständliche Garage bildet den westlichen Abschluss der Reihenbebauung, die Schaffung eines Bezugsfalles für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist zwar nicht gänzlich ausgeschlossen, aber eher unwahrscheinlich.

Für den Bebauungsplan Nr. 7 „Tiefenbach-Holz“ wurde bereits ein Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Bebauungsplans für das Bauvorhaben der Firma Lantenhammer gefasst, so dass dieses Bauvorhaben in das laufende Änderungsverfahren mit einbezogen werden kann. 

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss befürwortet die Errichtung eines Wintergartens auf der bestehenden Garage und die beantragte Nutzungsänderung und beschließt, das Grundstück Flur-Nr. 1186/21 in das laufende Änderungsverfahren des Bebauungsplans Nr. 7 mit einzubeziehen.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss befürwortet die Errichtung eines Wintergartens auf der bestehenden Garage und die beantragte Nutzungsänderung und beschließt, das Grundstück Flur-Nr. 1186/21 in das laufende Änderungsverfahren des Bebauungsplans Nr. 7 mit einzubeziehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.10.2022 10:32 Uhr