Bebauungsplann Nr. 44 "Rathausstraße Süd" Neubau von sechs Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage - 2. Tektur Grundstück: Flur-Nrn. 1177, Gem. Hausham, Rathausstraße Antragsteller: Schlierach GmbH & Co. KG


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 18.10.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 18.10.2022 ö beschließend 8

Sachverhalt

Im Haus 3 sollen im EG, 1. OG und 2. OG an Stelle der bisher pro Etage jeweils vorgesehenen 
2 Dreizimmer-Wohnungen und 1 Zweizimmer-Wohnung insgesamt 18 Einzimmer-Appartements errichtet werden. Zudem wird die Heizungstechnik von Gas mit Solarthermie auf Wärmepumpe mit Photovoltaik umgestellt, wofür geringfügige Anpassungen der Technikräume im Untergeschoss notwendig sind. Gleichzeitig entfallen künftig die Außenkamine an Haus 1 und Haus 5.

Gemäß dem für den Bebauungsplan Nr. 44 geltenden Stellplatzschlüssel sind für die Gesamtzahl der Wohnungen 2 zusätzliche Stellplätze herzustellen.
Diese sollen an der Parkzeile nördlich von Haus 1 entlang der Rathausstraße errichtet werden. Hierfür ist der im Bebauungsplan vorgesehene Baum 2. Wuchsordnung an anderer Stelle zu pflanzen. Gemäß den Festsetzungen des Bebauungsplans handelt es sich bei den Standorten für die Baumpflanzungen um lagemäßige Empfehlungen, von denen im begründeten Bedarfsfall um bis zu 3 Meter abgewichen werden kann. Der Baum soll zwischen Haus 1 und 2 gepflanzt werden und damit um mehr als 3 Meter vom festgesetzten Standort entfernt.
Die beiden zusätzlich benötigten Stellplätze können nicht in der Tiefgarage errichtet werden sondern sind oberirdisch zu errichten. Eine mögliche Aufstellfläche wäre zwischen Haus 1 und 2. Allerdings soll aufgrund einer gewissen Aufenthaltsqualität zwischen den Häusern der Bereich zwischen Haus 1 in südlicher Richtung bis zu den Stellplätzen vor Haus 4 für die Durchfahrt von Kfz gesperrt sein. Die Errichtung der beiden Stellplätze entlang der Rathausstraße würde dazu beitragen, dieses Konzept zu verwirklichen.

Beschlussvorschlag

Beschluss 1:
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt gemäß § 31 BauGB eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 44 „Rathausstraße Süd“ hinsichtlich der Umsetzung des an der Nordwestgrenze festgesetzten Baumes um mehr als drei Meter.

Beschluss 2:
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorliegenden Plänen.

Beschluss 1

Beschluss 1:
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt gemäß § 31 BauGB eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 44 „Rathausstraße Süd“ hinsichtlich der Umsetzung des an der Nordwestgrenze festgesetzten Baumes um mehr als drei Meter.

Beschluss 2:
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorliegenden Plänen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Beschluss 2

Beschluss 1:
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt gemäß § 31 BauGB eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans Nr. 44 „Rathausstraße Süd“ hinsichtlich der Umsetzung des an der Nordwestgrenze festgesetzten Baumes um mehr als drei Meter.

Beschluss 2:
Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorliegenden Plänen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.12.2022 11:06 Uhr