Entlastung zur Jahresrechnung 2021
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 09.02.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat die Jahresrechnung 2021 nach Art. 103 Abs. 4 GO in seiner Sitzung am 23.11.2022 geprüft.
Das Prüfungsergebnis wurde in der Niederschrift über das Ergebnis der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung festgehalten, die dem Protokoll beigefügt ist.
Die Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses Elisabeth Leidgschwendner gibt dem Gemeinderat die Niederschrift bekannt.
Sie empfiehlt, der geprüften Jahresrechnung 2021 nach Art. 102 Abs. 3 GO zuzustimmen und die Entlastung zu beschließen.
Beschlussvorschlag
Für die vorgelegte Jahresrechnung 2021 wird nach Art.102 Abs. 3 GO die Entlastung beschlossen.
1. Bürgermeister Jens Zangenfeind ist aufgrund Art. 49 Abs. 1 GO von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Beschluss
Für die vorgelegte Jahresrechnung 2021 wird nach Art.102 Abs. 3 GO die Entlastung beschlossen.
1. Bürgermeister Jens Zangenfeind ist aufgrund Art. 49 Abs. 1 GO von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 14.03.2023 13:29 Uhr