Bebauungsplan Nr. 18 "Gschwendt", 13. Änderung; Erweiterung des Geltungsbereichs auf eine Teilfläche des Grundstücks Flur-Nr. 835, Gem. Hausham, Oberboden 1


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 27.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.03.2023 ö beschließend 8

Sachverhalt

Der Grundstückseigentümer plant die Errichtung eines Stallgebäudes mit einer Grundfläche von 104 m² und einer Höhe von ca. 6,0 m auf dem Grundstück Flur-Nr. 835/0 als Unterstellplatz für einige schottische Hochlandrinder. Die Flur-Nr. 835/0 befindet sich im Außenbereich und schließt unmittelbar an den Bebauungsplan Nr. 18 „Gschwendt“ an. Dadurch ist das Vorhaben nach § 35 BauGB zu beurteilen.
Gemäß § 35 Abs. 1 BauGB sind Vorhaben nur zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die Erschließung gesichert ist und wenn es 
1.        einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt oder
2.         einem Betrieb der gartenbaulichen Erzeugung dient 
=> sog. privilegiertes Vorhaben.

Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Holzkirchen, welches das Betriebskonzept des Antragstellers geprüft hat, kam laut Aussage des Antragstellers zu dem Ergebnis, dass es sich hier nicht um ein privilegiertes Bauvorhaben i.S.d. § 35 BauGB sondern nur um eine Hobby-Landwirtschaft handelt, da die zu erwartenden Gewinne dies nicht rechtfertigen würden. 

Mit diesem Ergebnis des AELF bleibt festzustellen, dass die Privilegierungstatbestände des § 35 Abs. 1 BauGB zur Errichtung eines Stallgebäudes auf Grundstück Flur-Nr. 835/0 nicht vorliegen, das Bauvorhaben aber auch nicht nach den Absätzen 2 – 4 genehmigungsfähig ist.

Um dem Antragsteller das Bauvorhaben trotzdem zu ermöglichen, hat der Bau- und Umweltausschuss in seiner Sitzung vom 13.12.2022 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 18 „Gschwendt“ zu ändern und eine Teilfläche des Grundstücks Flur-Nr. 835/0 in den Geltungsbereich des Bebauungsplans einzubeziehen. Ein erster Planentwurf liegt nunmehr vor.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat billigt den vorgelegten Planentwurf und beauftragt die Verwaltung mit der Einleitung des Bauleitplanverfahrens.

Beschluss

Der Gemeinderat billigt den vorgelegten Planentwurf und beauftragt die Verwaltung mit der Einleitung des Bauleitplanverfahrens.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 24.04.2023 21:40 Uhr