Vollzug des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG);
Feuerwehrwesen der Gemeinde Hausham;
Änderung der Pauschalsätze zur Erhebung der Feuerwehrgebühren
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 22.06.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Mit Gemeinderatsbeschluss vom 16.11.2020 (s. Anlage) wurden nach durchgeführter Neukalkulation die Pauschalsätze festgesetzt.
Das neu angeschaffte Drehleiterfahrzeug DLK 23/12 ersetzt nach Indienststellung das Tanklöschfahrzeug TLF 16.
Die Pauschalsätze sind dementsprechend zu ändern bzw. anzupassen.
Nach Kalkulation der zu verrechnenden Kosten für das Drehleiterfahrzeug schlägt die Verwaltung folgende Gebühren vor (s. beil. Berechnungsblatt).
1. Streckenkosten je Kilometer 19,00 €
2. Ausrückestundenkosten 263,00 €
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beschließt die Änderung der Anlage zur Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für die Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren vom 01.01.2021 wie folgt:
1. Streckenkosten
c) Drehleiterfahrzeug DLK 23/12 19,00 €
2. Ausrückestundenkosten
c) Drehleiterfahrzeug DLK 23/12 263,00 €
Die Änderung tritt zum 01.07.2023 in Kraft.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt die Änderung der Anlage zur Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für die Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren vom 01.01.2021 wie folgt:
1. Streckenkosten
c) Drehleiterfahrzeug DLK 23/12 19,00 €
2. Ausrückestundenkosten
c) Drehleiterfahrzeug DLK 23/12 263,00 €
Die Änderung tritt zum 01.07.2023 in Kraft.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Datenstand vom 19.07.2023 10:18 Uhr