Bebauungsplan Nr. 35 "Am Sportplatz - Alpengasthof Glück Auf", 2. Änderung; Aufstellungs- / Änderungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 18.12.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 18.12.2023 ö beschließend 4

Sachverhalt

Für den Alpengasthof Glück Auf, Grundstück Flur-Nr. 712/1 wurde im Jahr 2014 / 2015 der Bebauungsplan Nr. 35 „Am Sportplatz – Alpengasthof Glück Auf“ aufgestellt. 

Im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplans wurde auf dem angrenzenden Grundstück 
Flur-Nr. 714/0 eine Dienstbarkeit zugunsten des Grundstücks Flur-Nr. 712/1 sowie des Freistaats Bayern zur Sicherung der für den Betrieb der Gaststätte mit Veranstaltungssaal und des Hotels baurechtlich erforderlichen Stellplätze bestellt.
Da das Grundstück Flur-Nr. 714/0 durch diese Zweckbindung eng mit dem Geltungsbereich des Bebauungsplans verknüpft ist, ist eine Einbeziehung in den Geltungsbereich des Bebauungsplan Nr. 35 „Am Sportplatz – Alpengasthof Glück Auf“ sinnvoll.
Zudem kann im Rahmen eines Bauleitplanverfahrens die künftige Nutzung und Gestaltung des Grundstücks zielgerichtet gesteuert werden, z.B. durch eine strukturierte Gestaltung der Parkflächen, Anbindung der Toilettenanlage an die für Sport- und Freizeitzwecke vorgesehenen Anlagen u.ä.
So soll der Grünbereich entlang der Schlierach erhalten bleiben und für diese Fläche zusammen mit dem bestehenden Spielplatz und der nördlich angrenzenden Grünfläche entlang der Schlierach ein Gesamtkonzept für eine Freizeitanlage entwickelt werden. Das bestehende Spielangebot für Kinder soll ertüchtigt und erweitert werden und neue Erholungs- und Freizeiteinrichtungen für Jugendliche und Erwachsene sollen im direkten Anschluss zum vorhandenen Kinderspielplatz entstehen. 
So können Aufenthaltsflächen für Kinder, aber auch für Jugendliche und Senioren geschaffen werden. Gerade im Hinblick auf die künftige Entwicklung des gesamten Ortsteils aufgrund der Bebauung im Rahmen des Einheimischenprogramms der Gemeinde erscheint die Schaffung einer attraktiven Freizeitanlage für Kinder, Jugendliche und Erwachsene sinnvoll.
Im Rahmen des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts ISEK hat das Büro NRT eine Vorentwurfsplanung für ein Gesamtkonzept ausgearbeitet.

Beschlussvorschlag

Der Gemeinderat beschließt, das Grundstück Flur-Nr. 714/0 in den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 35 „Am Sportplatz – Alpengasthof Glück Auf“ einzubeziehen und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung des Bauleitplanverfahrens. 

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, das Grundstück Flur-Nr. 714/0 in den Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 35 „Am Sportplatz – Alpengasthof Glück Auf“ einzubeziehen und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung des Bauleitplanverfahrens. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.12.2023 13:17 Uhr