Die Antragsteller planen auf dem Grundstück Flur-Nr. 703/0 (T) Parzelle 2 den Neubau einer Doppelhaushälfte mit Doppelgarage.
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 42 „Wohnen für Familien an der Huberbergstraße“ und entspricht insgesamt den Festsetzungen des Bebauungsplans.
Aufgrund der komplexen Anforderungen im Baugebiet wurde im Bebauungsplan festgelegt, dass die Bauanträge nicht im Genehmigungsfreistellungsverfahren behandelt werden, sondern dass für jedes Bauvorhaben ein Bauantragsverfahren durchzuführen ist.
Das Haus wird mit einer Grundfläche von 7,50 m x 9,99 m und einer Wandhöhe von 6,80 m beantragt. Die Dachneigung beträgt 25°. Auf der Westseite wird ein 4,75 m x 1,50 m großer Wintergarten angebaut. Zusätzlich planen die Antragsteller eine Außentreppe auf der Ostseite, um damit für die zweite Wohneinheit im Dachgeschoss einen separaten Zugang zu ermöglichen.
Sowohl der Wintergarten als auch die Außentreppe überschreiten die Baugrenzen, diese Überschreitung ist aber gemäß Punkt 3.3 der Textlichen Festsetzungen zulässig.
Für die zweite Wohneinheit ist ein zusätzlicher Stellplatz erforderlich. Dieser kann auf dem eigenen Grundstück angelegt werden.
Zudem wird in den Textlichen Festsetzungen Nr. 4.1. festgelegt, dass aneinandergebaute Gebäude in Ihrer Höhe, Dachform, Dachneigung, Dachdeckung sowie Fassaden aufeinander abzustimmen sind.
Der Bauantrag für die Parzelle 1 wurde in der heutigen Sitzung des Bau- und Umweltausschusses als vorheriger TOP behandelt. Die Antragsunterlagen stimmen bzgl. Fassadengestaltung, Höhe, Dachform, Dachneigung, Dachdeckung überein; auch planen die Antragsteller beider Parzellen einen Keller und jeweils einen Balkon im 1. OG und einen im DG.