Antrag auf Vorbescheid zur Abtragung eines bestehenden Wohnhauses und Neuerrichtung eines Mehrfamilienhauses mit Tiefgarage; Grundstück: Flur-Nr. 1099/0, Gem. Hausham, Miesbacher Straße 12 Antragsteller: Rötzer Sonja


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 25.07.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 25.07.2023 ö beschließend 13

Sachverhalt

Die Antragstellerin plant den Abbruch des bestehenden Wohnhauses und den Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 7 Wohneinheiten und einer Tiefgarage. 
Über den Vorbescheid möchte die Antragstellerin abklären, ob die erforderlichen Abstandsflächen auf Grundlage der umgebenden Bebauung abweichend von der gemeindlichen Satzung von 0,9 H auf 0,45 H reduziert werden können und ob das Konzept insgesamt so akzeptiert werden kann.

Das Gebäude wird mit einer Grundfläche von 20,00 m x 12,00 m, einer Wandhöhe von 9,00 m und einer Firsthöhe von 11,79 m beantragt. Die für dieses Bauvorhaben vorzuhaltenden 14 Stellplätze sollen in einer Tiefgarage errichtet werden.

Das Grundstück liegt im unbeplanten Innenbereich nach § 34 BauGB in einem Mischgebiet. Das Gebäude ist nach Art und Maß der umgebenden Bebauung zu beurteilen. Die durch das Gebäude überbaute Grundfläche findet sich auch in der Nachbarschaft wieder. Die Wandhöhe des südlich angrenzenden Wohnhauses beträgt 8,80 m mit einer Firsthöhe von 13,50 m, auf der gegenüberliegenden Straßenseite finden sich Wandhöhen zwischen 8,50 m und ca. 9,00 m. 

Die gemeindliche Satzung über abweichende Maße der Abstandflächentiefe sieht als Abstandfläche 0,9 H und vor bis zu zwei Außenwänden von nicht mehr als 16 m Länge 0,45 H vor, mindestens jedoch jeweils 3 Meter. Die Abstandsflächen können auf der Nord- und der Südseite des geplanten Neubaus nicht eingehalten werden. Die Gemeinde hat bisher in vergleichbaren Fällen (Nachverdichtung im Innenbereich, aufgrund Bestandsbauten keine Einhaltung der gemeindlichen Satzung möglich) von den Vorgaben der gemeindlichen Satzung über abweichende Maße der Abstandflächentiefe befreit, sofern die Abstandflächen gemäß Art. 6 Abs. 5 BayBO eingehalten wurden. Dies ist hier der Fall.

Beschlussvorschlag

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen. Von der gemeindlichen Satzung über abweichende Maße der Abstandflächentiefe wird eine Befreiung erteilt.

Beschluss

Der Bau- und Umweltausschuss erteilt das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB gemäß den vorgelegten Plänen. Von der gemeindlichen Satzung über abweichende Maße der Abstandflächentiefe wird eine Befreiung erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 7

Datenstand vom 27.09.2023 07:47 Uhr